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Bauspardarlehen – Teil 2

Beim Bauspardarlehen wird häufig eine Grundschuld eingetragen. Auch wenn es um eine Vorfinanzierung oder Zwischenfinanzierung geht.

Bausparen

Bauspardarlehen ohne Grundschuld? Der Bausparvertrag als Zwischenfinanzierung bzw. Vorfinanzierung.

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Bauspardarlehen Grundschuld


Bauspardarlehen Zwischenfinanzierung

Bei der Zwischenfinanzierung müssen Sie als Bausparer einen Kredit in Höhe der gesamten Bausparsumme aufnehmen, auch und obwohl Sie bereits einen großen Teil im Bausparvertrag angespart haben.


Die darauf anfallenden Kreditzinsen liegen dann höher, als die weiterhin ausgezahlten Guthabenzinsen. In diesem Fall ist das vereinbarte Mindestsparguthaben im Bausparvertrag bereits erreicht.

Bausparvertrag Vorfinanzierung

Zu heutigen Zeiten der Niedrigzinsphase, lohnt sich die Vorfinanzierung über einen Bausparvertrag überhaupt nicht. Hier ist man mit einem normalen Hypothekenkredit der Bank besser bedient.

Bei der Vorfinanzierung erhält man ein tilgungsfreies Darlehen in Höhe der Bausparsumme. Das Darlehen wird abgelöst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird.

Der Bausparer sollte darauf achten, dass der Zinssatz für die Vorfinanzierung bis zum Zuteilungszeitpunkt fest vereinbart ist. Wenn die Zinsbindungsfrist nämlich vorher abläuft, kann sich die Vorfinanzierung unvorhergesehen verteuern.

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Das Themengebiet Bausparen gehört zum Bereich Kredit und Finanzen und wird im Rahmen von Versicherungen über Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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