Beratung & Service: ✆ 05721 - 822 83

Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung

Eine Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung ist auch bei verschiedenen Ereignissen möglich.

Gewässerschadenhaftpflicht
Alle Möglichkeiten der Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung im Überblick.


  • Widerruf
  • Reguläre Kündigung
  • Sonderkündigungsrecht
  • Außerordentliche Kündigung
  • Kündigung im Todesfall




  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • mehr Informationen

Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung

Selbstverständlich gelten auch für die Gewässerschadenhaftpflicht verschiedene Kündigungsmöglichkeiten, die abhängig von der Vertragslaufzeit oder den jeweiligen Umständen ist.

Gewässerschadenhaftpflicht Widerruf

Man hat nach einem Neuabschluss der Gewässerschadenhaftpflicht ein 14-tägiges Widerrufsrecht – nach Erhalt des Versicherungsscheines incl. aller dazugehörigen Bedingungen und Informationen.


Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung

Die Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung ist möglich zum Ende der Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist 3 Monate.
Mehrjahresverträge:
Trotz eines abgeschlossenen 5- oder 10-Jahres Vertrages ist eine reguläre Kündigung zum Ende des 3. Versicherungsjahres möglich.

Gewässerschadenhaftpflicht Sonderkündigungsrecht

Die Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung ist bei jeder Beitragserhöhung möglich – unabhängig davon, wie hoch die Anhebung ausfällt, wenn keine Leistungsverbesserungen angeboten werden.

Gewässerschadenhaftpflicht außerordentliche Kündigung im Schadensfall

Nach erfolgter Zahlung oder Ablehnung eines Schadens in der Gewässerschadenhaftpflicht können der Versicherungsnehmer, sowie auch der Versicherer, binnen eines Monats kündigen.

Auch wenn der Schaden niedriger ausfällt, als die evtl. im Vertrag enthaltene SB und die Versicherung durch die SB keine Zahlung leisten musste, besteht innerhalb eines Monats die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.


Für alle ab dem 1.1.2008 abgeschlossenen Verträge wird die bereits gezahlte Prämie anteilig zurück erstattet. Seit dem 1.1.2009 gilt dies auch für alle Altverträge. Die Kündigung kann fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen.

Kündigt der Versicherer nach einem Schadensfall, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang beim Versicherten wirksam – und die Beitragsprämien der Restlaufzeit müssen dem Versicherungsnehmer zurück erstattet werden.

Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung im Todesfall

Im Todesfall genießen die mitversicherten Angehörigen Versicherungsschutz noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Die Gewässerschadenhaftpflicht endet anschließend zu diesem Zeitpunkt automatisch, es sei denn der Vertrag wird auf Wunsch der Angehörigen fortgesetzt, bzw. die Angehörigen übernehmen die weitere Beitragszahlung, dann werden diese automatisch zum neuen Vertragspartner der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Kündigungsformulare

Formulare und Vorlagen zur Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung finden Sie bei uns unter Gewässerschadenhaftpflicht Formulare




Das Themengebiet Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung gehört zur Rubrik Haftpflichtversicherung im Themenberereich Versicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

 

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
[Total: 0 Average: 0]
Consent Management Platform von Real Cookie Banner
Bei Fragen helfen wir gerne weiter!