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Hundehaftpflicht Schadensfall

Bei einem Hundehaftpflicht Schadensfall ist die Aufregung groß. Aber hier gilt Fehler vermeiden und das Richtige tun!

Hundehaftpflicht Schadensfall

Um bei einem Hundehaftpflicht Schaden den Versicherungsschutz der Hundeversicherung nicht zu gefährden, müssen Obliegenheiten beachtet werden.

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  • Eigener Schaden / Mietwohnung?
  • Hundehaftpflicht Schaden melden
  • Hundehaftpflicht Schaden Obliegenheiten
  • Hundehaftpflicht Schaden Pflichten
  • Hundehaftpflicht Schaden Kündigung



Hundehaftpflicht Schadensfall – Rechte und Pflichten

Nicht jeder Hundehaftpflicht Schaden ist ein Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen, aber um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie einiges beachten.


Versicherte und unversicherte Schäden

Hundehaftplicht Schaden
Als erstes sollte überprüft werden, ob der aufgetretene Hundehaftpflicht Schaden überhaupt versichert ist. Geht es um einen Hundehaftpflicht Schaden in der Mietwohnung, ist dieser nur versichert, wenn der Einschluß von unbeweglichen Mietsachschäden besteht. Ein Hundehaftpflicht Schaden im eigenen Haus hingegen, ist grundsätzlich nicht versichert (Eigenschäden). Die Hundehaftpflicht kommt immer nur zum Tragen, wenn es um Schäden Dritter Personen geht. Dies beantwortet auch gleich die Frage, ob sonstige eigene durch den Hund verursachte Schäden versichert sind: Nein! Zu den nichtversicherten Schäden gehören auch Schäden an oder bei Familienangehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer der Hundehaftpflicht in häuslicher Gemeinschaft leben.

Hundehaftpflicht Schadensfall Sollte der Hund also beispielsweise das Handy des Partners zerstören, wäre dies nicht versichert, wenn man in häuslicher Gemeinschaft lebt. Das gleiche gilt auch für den Fall, wenn einer Ihrer Kinder vom Hund gebissen oder von Ihrem Hund quer über die Straße geschliffen wird, s. a. Mißverständnis über mitversicherte Angehörige.
Grundsätzlich muss also erst einmal geprüft werden, ob es sich bei dem Geschädigten um eine dritte Person handelt.

Hundehaftpflicht Schaden melden

Die Meldung eines Schadenfalls ist der Hundehaftpflicht unverzüglich anzuzeigen, dies kann telefonisch oder per Email unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer erfolgen. Wichtig sind dabei die Angaben von Schadentag, Uhrzeit, Namen, Adresse der oder des Geschädigten, die eigentliche Schadensschilderung und wenn möglich die eventuelle Schadenshöhe, sollte es sich dabei lediglich um einen Sachschaden handeln.

Bei Personenschäden sollte man nach Möglichkeit die Polizei hinzuziehen.

Bei einem Hundehaftpflicht Schaden, ist man nach Möglichkeit dazu verpflichtet, den eingetretenen Schaden abzuwenden oder zu mindern.

Fertigen Sie Fotos von Ihrem Hundehaftpflicht Schaden an und bewahren Sie nach Möglichkeit alle beschädigten Gegenstände auf, bis Sie von der Hundeversicherung die Zustimmung erhalten, dass Sie die Sachen entsorgen können.

Hundehaftpflicht Personenschäden

Vom Hund gebissen
Sind Menschen durch Ihren Hund zu Schaden gekommen. z. B. vom Hund gebissen, sind diese in der Regel anzeigepflichtig. Bei solchen Schäden ist gerade das Ausmaß des möglichen Schadens noch nicht im Ganzen zu erfassen. Hier kann es zu möglichen Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldzahlungen durch das Gericht kommen. Auch die Krankenkasse, die in solchen Fällen mit den medizinisch erforderlichen Leistungen in Vorleistung tritt, möchte in der Regel, die Kosten zurück erstattet bekommen, dazu zählen auch mögliche Reha- oder Rentenleistungen, s. a. Gerichtsentscheidungen bei Hundehaftpflicht Personenschäden.

Hundehaftpflicht Schaden Obliegenheiten

Rechte und Pflichten bei einem Hundehaftpflicht Schaden:

  • alles tun, um den Hundehaftpflicht Schaden zu mindern
  • Hundehaftpflicht Schaden unverzüglich, d. h. innerhalb einer Woche anzeigen
  • alle Schadensumstände der Tierhaftpflichtversicherung vollständig und wahrheitsgemäß schildern
    nicht von sich aus Ansprüche anerkennen oder regulieren

Umgekehrt muss ein Schadenersatzanspruch durch den Geschädigten innerhalb einer Woche durch diesen angezeigt werden.

Hundehaftpflicht Schadenminderungspflicht

Auch bei einem Hundehaftpflicht Schaden gilt, wie in der Privathaftpflicht, die sog. Schadenabwendungs- und Minderungspflicht, d. h. zum Beispiel sich um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern und Notdienste alarmieren.

Soweit bekannt, ist die Hundehaftpflichtversicherung unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, zu informieren.

Erhält der Schadenverursacher einen Mahnbescheid oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden, so muss er selbst unverzüglich tätig werden und Widerspruch einlegen.
Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte bzw. Verursacher keine Schadenersatzansprüche ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen darf.

Hundehaftpflicht Schadensfall: Fragen & Antworten in Kurzform

Zahlt die Hundehaftpflicht Schmerzensgeld? Ja, wenn ein Verschulden vorliegt und eine Dritte Person geschädigt wurde.
Hundehaftpflicht: Hund beißt Hund Die meisten Gerichte gehen dazu über eine 50/50 Entscheidung zu treffen. D. h. jeder muss seinen Schaden zu 50% selbst tragen.
Zahlt die Hundehaftpflicht Schäden an der Mietwohnung? Wenn Mietsachschäden im Schutz eingeschlossen wurde und es sich nicht um einen Allmählichkeitsschaden handelt, in der Regel schon. Sie sind verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, damit es nur zu „Ausrutschern“ gekommen ist.
Zahlt Hundehaftpflicht eigenen Schaden? Nein! Sie zahlt weder den eigenen Schaden, noch den am Lebenspartner / Ehepartner oder Kindern, nahe Angehörige, wenn man unter einem „Dach“ wohnt.
Zahlt Hundehaftpflicht, wenn Hund nicht angeleint ist? Es besteht die Möglichkeit, wenn in der Hundehaftpflicht kein Leinenzwang vereinbart wurde.
Zahlt die Hundehaftpflicht Schmerzensgeld? Ja, wenn ein Verschulden vorliegt und eine Dritte Person geschädigt wurde.
Hundehaftpflicht: Hund beißt Hund Die meisten Gerichte gehen dazu über eine 50/50 Entscheidung zu treffen. D. h. jeder muss seinen Schaden zu 50% selbst tragen.
Zahlt die Hundehaftpflicht Schäden an der Mietwohnung? Wenn Mietsachschäden im Schutz eingeschlossen wurde und es sich nicht um einen Allmählichkeitsschaden handelt, in der Regel schon. Sie sind verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, damit es nur zu „Ausrutschern“ gekommen ist.
Zahlt Hundehaftpflicht eigenen Schaden? Nein! Sie zahlt weder den eigenen Schaden, noch den am Lebenspartner / Ehepartner oder Kindern, nahe Angehörige, wenn man unter einem „Dach“ wohnt.
Zahlt Hundehaftpflicht, wenn Hund nicht angeleint ist? Es besteht die Möglichkeit, wenn in der Hundehaftpflicht kein Leinenzwang vereinbart wurde.

Hundehaftpflicht Schaden Kündigung

Tritt ein Hundehaftpflicht Schaden ein, haben Sie innerhalb von 4 Wochen nach vollständiger Regulierung die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung.

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Das Themengebiet Hundehaftpflicht Schadensfall gehört zur Bereich Tierversicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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