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Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer

Die Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer hängt der Höhe nach davon ab, wer als Bezugsberechtigter eingesetzt wurde.

Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer

Informationen zur Kapitallebensversicherung Erbschaftsteuer und möglichen Freibeträgen.



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Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer

Wird die Kapitallebensversicherung im Todesfall an die Hinterbliebenen, bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt, fällt u. U. eine Erbschaftssteuer an.

Gemäß § 33 ErbStG und § 7 ErbStDB muss von der Lebensversicherung die Auszahlung an das zuständige Finanzamt angezeigt werden.

Die Kapitallebensversicherung Erbschaftsteuer entfällt, wenn man unterhalb seines Freibetrags liegt.


Wer in einer nichteheähnlichen Gemeinschaft lebt aber seinen Partner trotzdem absichern möchte, riskiert, dass dieser im Todesfall einen Großteil der Todesfall Versicherungssumme aus der Kapitallebensversicherung als Erbschaftssteuer ans Finanzamt abführen muss.

Damit die Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer umgangen werden kann, gestaltet man den Vertrag folgendermaßen:

Zur Absicherung des Partners schließt dieser selbst die Kapitallebensversicherung ab und zahlt auch die Beiträge, versicherte Person der Kapitallebensversicherung ist allerdings der Partner.

Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer Freibetrag

Freibetrag Ehegatte, eingetragener Lebenspartner 500.000 €
Freibetrag Kind, Stiefkind, Enkel 400.000 €
Freibetrag Enkel, Urenkel 200.000 €
Freibetrag Eltern, Großeltern 100.000 €
Freibetrag Eltern, Großeltern, Exgatte, Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Stiefeltern, Schwiegerkinder 20.000 €
Freibetrag alle übrigen Personen 20.000 €

Darüberhinaus gibt es zum persönlichen Erbschaftssteuer Freibetrag für bestimmte Hinterbliebenen noch einen besonderen Versorgungsfreibetrag (§17 ErbStG), einen Freibetrag für Hausrat, Kunst und Sammlungen (§13 ErbStG) und einen Freibetrag für persönliche Gegenstände.

Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer Berechnung

Erbschaftsteuer – Rechner (c) steuerberaten.de
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Das Themengebiet Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer gehört zum Bereich Lebensversicherung in der Rubrik Rente und Vorsorge und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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Kurzvideo: zur Lebensversicherung als Entscheidungshilfe (3.02 min)





 

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