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Insassenunfallversicherung Ausschlüsse

Die Insassenunfallversicherung Ausschlüsse regeln das Vertragsverhältnis bei mißbräuchlicher Nutzung des Fahrzeugs.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung Ausschlüsse gelten unabhängig vom gewählten Tarif oder Versicherung.

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Insassenunfallversicherung Ausschlüsse

Um Mißbrauch vorzubeugen, gibt es in der Insassenunfallversicherung Ausschlüsse, bei denen kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Die Ausschlüsse der Insassenunfallversicherung sehen keinerlei Leistungen vor, bei:

  • bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
  • bei einem vorsätzlich verursachten Unfall
  • wenn ein Verbrechen beabsichtigt war
  • bei bestehender Geisteskrankheit



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Das Themengebiet Insassenunfallversicherung Ausschlüsse gehört zum Bereich Kfz-Versicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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