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Pferdehaftpflicht Schaden

Bei einem Pferdehaftpflicht Schaden ist die Aufregung groß. Was tun? Wir informieren Sie über erste Schritte und Maßnahmen im Schadensfall.

Pferdehaftpflicht Schaden

Im Pferdehaftpflicht Schaden hat die Einhaltung von Obliegenheiten oberste Priorität.

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  • Erste Schritte im Schadensfall
  • Obliegenheiten
  • Die Schadenminderungspflicht
  • Die Kündigung im Schadensfall



Pferdehaftpflicht Schaden


Die Schadenminderungspflicht beim Pferdehaftpflicht Schaden

Auch im Schadensfall gilt die sog. Schadenabwendungs- und Minderungspflicht, d. h. zum Beispiel sich um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern und Notdienste alarmieren.
Soweit bekannt, ist die Pferdehaftpflichtversicherung unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, zu informieren.

Erhält der Schadenverursacher einen Mahnbescheid oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden, so muss er selbst unverzüglich tätig werden und Widerspruch einlegen.

Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte bzw. Verursacher keine Schadenersatzansprüche ohne Rücksprache mit der Pferdehaftpflichtversicherung anerkennen darf.

Die Kündigung nach einem Pferdehaftpflicht Schaden

Tritt ein Pferdehaftpflicht Schaden ein, haben Sie innerhalb von 4 Wochen nach vollständiger Regulierung die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Pferdehaftpflichtversicherung.


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Weitere Info´s zum Thema Pferdehaftpflicht




Das Themengebiet Pferdehaftpflicht Schaden gehört zum Bereich Tierversicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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