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Rauchmelderpflicht: Wichtig für Versicherungsschutz

In welchen Bundesländern und in welchen Räumen sind Rauchmelder vorgeschrieben?
Bislang gibt es zwar noch keine deutschlandweite Rauchmelderpflicht, jedoch hat mittlerweile bereits ein Großteil der Bundesländer diese eingeführt. In den teilnehmenden Bundesländern hat dies zu weniger Unfällen aufgrund von Feuer und Rauch geführt.

Derzeit ist die Installation von Rauchmeldern in:

  • Schleswig Holstein
  • Hamburg
  • Mecklenburg Vorpommern
  • Hessen
  • Rheinland Pfals
  • Baden Württemberg

bereits Pflicht – unabhängig davon ob Neubau, Umbau oder Altbau. In Berlin und Brandenburg ist die Einführung der Rauchmelderpflicht in Planung, während in Sachsen bislang keine Rauchmelder vorgeschrieben sind.

Für folgende Bundesländer gilt der Einbau von Rauchmeldern nur für Neu und Umbauten

  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Sachsen Anhalt
  • Saarland

Eine Übergangsfrist für den Einbau von Rauchmeldern bei Neu- und Umbauten gilt für folgende Bundesländer

  • Nordrhein Westfalen Ende 2016
  • Bayern Ende 2017
  • Thüringen Ende 2018

Insbesondere Schlaf-und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, sind mit Heimrauchmeldern auszustatten. Eine Installation in Räumen, in denen naturgemäß viel Rauch oder Staub entsteht ( beispielsweise Küche oder Badezimmer) ist nicht sinnvoll. Die Rauchmelder sollten so angebracht werden, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können.

Welchen Folgen hat die Missachtung der Rauchmelderpflicht für den Versicherungsschutz?

Im Moment werden noch keine Kontrollen durchgeführt, ob Rauchmelder in Wohnungen oder Häusern installiert wurden. Kommt es jedoch zu Schäden aufgrund von Feuer oder Rauch, kann dies teilweise gravierende Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. In der Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung finden sich in der Regel Informationen zum Versicherungsschutz im Brandfall. Die Einhaltung der sog. Obliegenheiten und die Schadenabwendungs- und Minderungspflicht gekoppelt mit der neuen gesetzlichen Verpflichtung sind wichtige Punkte, wenn es um die Erhaltung Ihres Versicherungsschutzes geht. Kommt es zu einem Brandfall und wird festgestellt, dass kein Rauchmeldesystem in Wohnung oder Haus installiert war, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen oder zumindest zu deutlichen Leistungskürzungen im Brandfall. Die von der Versicherung gezahlten Leistungen richten sich danach, ob die Missachtung der Rauchmelderpflicht als fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich eingestuft wird. Als grob fahrlässig wird es beispielsweise angesehen, wenn der betroffene Versicherungsnehmer behauptet er habe nichts von der Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gewusst. Mit dem Verfahren der „Quotelung“ schätzen Versicherungen ein, wieviel geringer der Schaden ausgefallen wäre, wenn vorschriftsmäßig ein Rauchmelder installiert gewesen wäre.
Wenn durch Feuer oder Rauch Personen zu Schaden kommen, müssen betroffene Eigentümer oder Mieter sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Was Rauchmelder leisten können

Rauchmelder sind mittlerweile bereits für wenig Geld zu haben. Die kleinen Geräte lassen sich meist auch von Laien mit wenigen Handgriffen installieren und können im Ernstfall sogar Leben retten. Besonders im Schlaf sind Feuer und Rauch sehr gefährlich, da der Körper dann nicht auf Gerüche reagieren kann. Schnell kann es so zu teilweise tödlichen Rauchvergiftungen kommen, wenn beispielsweise eine vergessene Kerze ein Zimmer in Brand steckt oder ein Kurzschluss in einem defekten Gerät auftritt. Rauchmelder warnen mit Hilfe eines gut hörbaren Alarmsignals wirkungsvoll vor derartigen Gefahren und können so Leben retten. Aus diesem Grund wär eine deutschlandweite Rauchmelderpflicht sehr zu begrüßen, da sich so viele Brandfälle vermeiden ließen.

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