Beratung & Service: ✆ 05721 - 822 83

Riester-Rente Steuer

Bei der Riester-Rente Steuer geht es auch um die Günstigerprüfung, die Steuerersparnis und die Sonderausgaben.

Riester-Rente Steuer

Alles zur Riester Steuer, der Steuerersparnis und Günstigerprüfung.

zum Riester-Rente Vergleich >


  • Riester Steuer Sonderausgaben
  • Riester Steuer Günstigerprüfung
  • Riester Steuer Anbieterbescheinigung



Riester-Rente Steuer



Riester-Rente Anbieterbescheinigung

Der Anbieter schickt dem Anleger einmal jährlich eine Art Kontoauszug und die sog. Anbieterbescheinigung, in der alle wichtigen Daten zur Riester-Rente vermerkt sind. Die Anbieterbescheinigung fügt der Anleger für die Besteuerung seiner Riester Rente der Einkommensteuerklärung bei, um seine Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeitrag und Zulagen), als Sonderausgaben geltend zu machen. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Steuererklärung> anhand der Belege, ob dem Anleger über die Zulagen hinaus auch noch ein Steuervorteil zusteht.

Jahre Max. jährlich Sonderausgabenabzugsbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen

2006/2007   1.575 Euro
Seit 2008   2.100 Euro



zum Riester-Rente Vergleich >

Das Themengebiet Riester-Rente Steuer gehört zum Bereich Rentenversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
[Total: 0 Average: 0]
Consent Management Platform von Real Cookie Banner
Bei Fragen helfen wir gerne weiter!