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Vermögenswirksame Leistungen – für Bausparer und Andere

Mit vermögenswirksamen Leistungen vorsorgen

Momentan sind die Zinsen sehr niedrig. In welcher Form können Sie dann aber Vermögen ansparen? Eine Möglichkeit ist ein Bausparvertrag. Haben Sie sich in diesem Zusammenhang auch schon einmal über vermögenswirksame Leistungen informiert?

Der Chef spart für Sie mit

Je nach Vereinbarung bekommen Sie 6,65 Euro bis 40 Euro im Monat vom Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Gehalt als vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt mit VL oder VwL. Diese Leistungen sind im 5. Gesetz zur Vermögensbildungsförderung verankert. Sie können also bis zu 480 Euro im Jahr beziehen.
Erkundigen Sie sich in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat über die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen, die Ihre Geschäftsführung einräumt. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Satz übernimmt, können Sie auch selbst einen Teil dazu beitragen. Denn das Geld wird Ihnen nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern fließt in einen Sparvertrag. Sowohl Sie als Arbeitnehmer als auch Ihr Chef sparen hierbei Steuern und Sozialabgaben. Mit Hilfe einer Lohn- und Gehaltssoftware entsteht hier bei der Lohnabrechnung kein zusätzlicher Aufwand. Downloaden Sie eine solche zum Beispiel bei Lexware.
Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor können auch einen Zuschuss vom Staat erhalten. Dadurch bekommen Sie vom Staat eine Förderung in Form einer Arbeitnehmersparzulage. Je nach Anlageform fällt diese unterschiedlich hoch aus:

  • Aktienfonds oder Wertpapiere: 20 Prozent der eingezahlten Summe
  • Bausparvertrag: 9 Prozent der eingezahlten Summe
  • Tilgung eines Immobilienkredits: 9 Prozent der eingezahlten Summe

Die Maximalbeträge liegen hier bei 80 Euro bzw. 43 Euro. Bei mehr als 20000 Euro bzw. 17900 Euro zu verzinsendem Einkommen im Jahr kann auch ein Banksparplan interessant sein. Der Arbeitgeber muss mindestens 6 Jahre eingezahlt haben, damit Sie nach einem weiteren Jahr Ruhezeit auf das Geld zugreifen oder weitersparen können.

Wer kann vermögenswirksame Leistungen erhalten?

Eine ganze Reihe von Menschen kann vermögenswirksame Leistungen bekommen:

  • Festangestellte Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit
  • Auszubildende
  • Soldaten
  • Richter
  • Beamte

Dabei ist die Wahl der Art des Vertrags im Normallfall frei und nicht vorgeschrieben. Allerdings ist mittlerweile für Arbeitnehmer im Bereich Metall-, Elektro- und Chemieindustrie eine Anlage in die Altersvorsorge oder speziell die Riesterrente verpflichtend.

Fazit

Kritiker bemängeln, dass die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen seit Jahren nicht mehr angepasst wurde. Dennoch sollten Sie zumindest das Geld, das Sie bekommen können, auch einfordern. Entscheiden Sie, ob Sie eine Immobilie bezahlen, Geld ansparen oder fürs Alter vorsorgen wollen, und wählen Sie dann den passenden Vertrag. Die Stiftung Warentest hat das in einer ansprechenden Grafik noch einmal für Sie zusammengefasst.

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