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Urteile: Berufsunfähigkeitsversicherung Annahme, Rücktritt

Viele Berufsunfähigkeitsversicherung Urteile müssen sich mit den verschiedensten Unklarheiten bei der Berufsunfähigkeit auseinander setzen.

Urteile Berufsunfähigkeitsversicherung
Nicht jeder kommt in den Genuß einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach erfolgter Prüfung kann ein Antrag auch abgelehnt werden.

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Berufsunfähigkeitsversicherung Urteile

Je nach Schadensart – Anerkennung und Verweisung, Annahme und Rücktritt oder sonstiges – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

Eine Annahme der Berufsunfähigkeitsversicherung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährleistet werden. Insbesondere gesundheitliche Vorbelastungen können einem zum Verhängnis werden. Trotzdem ist es besonders wichtig, alle Gesundheitsfragen im Antrag ordnungsgemäß zu beantworten, weil man sonst zwar erst einmal Versicherungsschutz erhält, die Versicherung aber hinterher im Leistungsfall vom Antrag zurück treten kann und der Kunde damit überhaupt nichts gewonnen hat.

§§ – Urteile Berufsunfähigkeitsversicherung Annahme, Rücktritt

Gesundheitsangaben verschwiegen
Häftling nicht versicherungsfähig
Ablehnung des Antrags, Behinderung
Rücktritt vom Vertrag
Rücktritt wegen Anzeigenpflichtverletzung
Asthma zählt auch als Allergie

Gesundheitsangaben verschwiegen

Ein Mann, der vor neun Jahren einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, wurde berufsunfähig und beantragte die Berufsunfähigkeitsrente. Im Antrag – neun Jahre zuvor – hatte er laut seinen Gesundheitsangaben nur eine Magen- Darmgrippe und eine Mandelentzündung. Er verschwieg der Versicherung, dass er aufgrund einer Schwerhörigkeit auf beiden Ohren zu 30% schwerbehindert ist und darüberhinaus psychische Beschwerden hatte. Die Versicherung kann die Zahlung verweigern und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auch der Einwand er habe bei den Gesundheitsangaben die Adresse seines Hausarztes angegeben, wo die Versicherung hätte nachfragen können, half ihm nichts, weil die Versicherung aufgrund seiner eigens gemachten Gesundheitsangaben keine Notwendigkeit darin sah, dies zu tun.

LG Coburg, Az. 22 O 558/06

Häftling nicht versicherungsfähig

Ein Häftling stellte bei der Versicherung einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung und gab als Beruf Hausmann an. Bei Bekanntwerden kann die Versicherung den Vertrag stornieren – ein Häftling ist nicht versicherbar, weil er keinen Beruf ausübt.

OLG Hamm, Az. 20 U 138/06


Ablehnung des Antrags, Behinderung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnte einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente wegen einer Behinderung des Antragstellers ab. Der Versicherer hat bei der Antragsannahme oder der Ablehnung freie Entscheidungsgewalt und haftet auch nicht im Nachhinein dafür, wenn der Antragsteller berufsunfähig wird – die nicht durch die Behinderung verursacht wurde. Weder der § 826 BGB wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung noch Art. 3 III 2 GG kommen hier zum Tragen.
OLG Karlsruhe, Az. 12 U 117/07

Rücktritt vom Vertrag

Werden bei Antragstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung die Gesundheitsangaben vom Vermittler nicht korrekt ausgefüllt, ist die Versicherung in der Beweispflicht, dass der Antragsteller dafür verantwortlich war. Im vorliegenden Fall wurden alle Gesundheitsfragen im Antrag verneint, obwohl die Antragstellerin Ihre Vorerkrankungen – Depressionen, Rückenbeschwerden und Migräne – dem Vermittler mitteilte und meinte, diese „Bagatellen“ seien nicht erwähnenswert. Hinzu kommt, dass alle Vorerkrankungen nur von kurzer Dauer und ausgeheilt seien, sodass keine Notwendigkeit für einen Rücktritt bestünde, hinzu kam, dass der Lebensgefährte – Mediziner und zugleich Hausarzt – bei der Antragstellung anwesend war. Die Berufsunfähigkeitsversicherung widerum ist der Ansicht, wenn Sie von den Erkrankungen gewusst hätten, wäre der Antrag garnicht bzw. zumindest eingeschränkt angenommen worden. Das Gericht war allerdings der Ansicht, die Versicherung sei zu Unrecht vom Vertrag zurückgetreten.

LG Karlsruhe, Az. 6 0 375/10

Rücktritt wegen Anzeigenpflichtverletzung

Vorgeschichte: VN hat bei Antragstellung die Gesundheitheitsfragen zur Psyche verneint und wurde mit einem Zusammenbruch ins Krankenhaus eingeliefert – Diagnose Erschöpfungssyndrom. Durch Untersuchungen kam heraus, dass die Beschwerden des VN bereits seit 20 Jahren von der Psyche her rühren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wollte daraufhin wegen Anzeigenpflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten. Das Gericht teilte diese Ansicht nicht, weil sich der VN dieser Diagnose bei Antragstellung garnicht bewusst war. Der VN musste eine „positive Kenntnis“ über seinen Gesundheitszustand haben, um überhaupt eine Anzeigenpflichtverletzung begehen zu können. Darüberhinaus war das Gericht der Meinung, wenn der Antrag zwar einen Hinweis zum Punkt Vorsatz und grober Fahrlässigkeit enthält, jedoch der Punkt „leicht fahrlässig“ außer Acht gelassen wird, ist die Belehrung zur Anzeigenpflichtverletzung unzureichend.

OLG Brandenburg, Az. 12 W 57/09


Asthma zählt auch als Allergie

Hat der Kunde bei Antragstellung den Punkt – Allergien – angegeben, beinhaltet dies auch das Leiden an Asthma und die Versicherung kann nicht wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten, da bekannt sei, dass Asthma eine Folgeerkrankung von Allergien sei – denn die bereits bestehende Neurodermitis wurde im Antrag von der Kundin erläutert.

OLG Frankfurt a. Main, Az. 3 U 286/07

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Kurzvideo: zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Entscheidungshilfe (3.40 min)





 

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