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Urteile: Privathaftpflicht Sachschäden

Einige Privathaftpflicht Urteile befassen sich mit Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Kindern oder z. B. der Mietwohnung.

Urteile Privathaftpflicht
Nicht jeder Schaden ist in der Privathaftpflicht ersatzpflichtig. Es gibt auch hier nicht versicherte Ausnahmen.

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Privathaftpflicht Urteile

Je nach Schadensart – Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

Privathaftpflicht Sachschaden

Fahrzeugbeschädigung durch Einkaufswagen
Heizlüfter im Firmenfahrzeug
Kinderstreich mit Feuerlöscher
Fahrzeugbeschädigung durch Kinderfahrrad
Wasserschaden durch Waschmaschine
Aufbewahrung aus Gefälligkeit
Wasserschaden durch Vermietung

Fahrzeugbeschädigung durch Einkaufswagen

Ein Haftpflichtschaden am Fahrzeug kann durch die private Haftpflicht ersetzt werden, wenn diese nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind, dazu gehört auch das Be- und Entladen des Fahrzeugs. Wird ein anderes Fahrzeug beschädigt, durch einen vollen Einkaufswagen mit dem man gerade den Supermarkt verließ, kann man seine private Haftpflichtversicherung einschalten.

Heizlüfter im Firmenfahrzeug

Ein Arbeitnehmer hatte in seinem Firmenfahrzeug einen Heizlüfter gestellt, um die Scheiben abzutauen. Er verließ sein Fahrzeug und kehrte für 10 min. in seine Wohnung zurück. In dieser Zeit brannte das Fahrzeug ab. Auch die Begründung der privaten Haftpflicht in diesem Fall, das Fahrzeug sei nur geliehen, hat das Gericht nicht gelten lassen. Die Privathaftpflicht des Arbeitnehmers musste für den Haftpflichtschaden zahlen.
IV ZR 120/05

Kinderstreich mit Feuerlöscher

Betätigt ein 13 Jahre alter Schüler einen Feuerlöscher in einer Kirche und treten dadurch Verschmutzungen im Bereich des Kircheninneren auf, so ist davon auszugehen, dass der Schüler zwar die Vorstellung gehabt hat, dass der Kirchenraum verschmutzt wird, nicht jedoch deren weitreichenden Folgen voraussehen können. Die Privathaftpflicht wollte den Haftpflichtschaden nicht regulieren und berief sich auf Vorsatz. Dem gab das Gericht nicht statt.
OLG Koblenz, AZ. 10 U 1748/06

Fahrzeugbeschädigung durch Kinderfahrrad

Angefeuert von seinen Freunden ließ ein 8-jähriger sein Fahrrad führerlos auf dem Bürgersteig fahren, um zu sehen, wielange es alleine weiterfahren kann. Der dadurch entstandene Haftpflichtschaden als das Fahrrad mit einem PKW kollidierte, musste nicht übernommen werden. Bei Kindern unter zehn Jahren sei ein verkehrsgerechtes Verhalten oftmals nicht möglich.
BGH, AZ VI ZR 42/07


Wasserschaden durch Waschmaschine

Ganz wichtig sind Vorkehrungen für die Waschmaschine, damit das Wasser nicht ausläuft und in der darunterliegenden Wohnung keinen Schaden anrichten kann, auch wenn die Ursache ein Defekt der Waschmaschine sein sollte. Der Wasserschlauch sollte genügend befestigt sein, der Hahn sollte beim Verlassen der Wohnung möglichst zugedreht sein, bzw. man kann die Waschmaschinen mittlerweile auch mit einem sog. Aqua Stop aufrüsten, dass ein Auslaufen der Waschmaschine verhindert. Ansonsten kann Ihre Privathaftpflicht sich weigern den Haftpflichtschaden zu übernehmen, weil Sie grob fahrlässig gehandelt haben, die Weigerung gilt dann übrigens auch für die Hausratversicherung, falls gleichzeitig auch noch der eigene Hausrat betroffen sein sollte. Bei diesem Schaden in der Privaten Haftpflicht kam erschwerend hinzu, dass der Schlauch nur mit einer Schelle gesichert war, die Zuleitung nie geschlossen und ebensowenig 6 Jahre lang überprüft wurde.
OLG Oldenburg, AZ. 3 U 6/04

Aufbewahrung aus Gefälligkeit

Aus Gefälligkeit wurden Möbel eines Freundes in einer Gartenlaube aufbewahrt, als der Ofen in der Gartenlaube angemacht wurde, zerstörte ein Brand dessen Möbel. Die Haftpflichtversicherung wollte sich weigern den Schaden zu übernehmen mit dem Hinweis, dass fremde Sachen Gegenstand eines Verwahrungsvertrages sind und den Bedingungen nach ausgeschlossen ist. Das Gericht sah dies anders, da die beiden Parteien die Verwahrung nicht vertraglich geregelt hatten, handelte es sich hier um eine reine Gefälligkeit und der Haftpflichtschaden musste reguliert werden.
OLG Brandenburg, AZ. 4 U 139/07

Wasserschaden durch Vermietung

In der Privathaftpflicht enthalten ist eine Art „Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht“, wenn man im Inland ein 1-Familien Haus besitzt welches man auch selbst zu privaten Wohnzwecken nutzt. Kommt ein weiteres Haus hinzu oder vermietet das bisherige Objekt, ist eine separate Versicherung erforderlich. Ein Hausbesitzer, der ein 2. Haus erwarb und das 1. Haus vermietete erlitt durch das zwischenzeitliche leerstehen des Gebäudes einen Frost- und Leitungwasserschaden, der auch das Nachbarhaus schädigte. Die Privathaftpflicht musste nicht für den Haftpflichtschaden aufkommen.
LG Coburg, Az. 11 O 720/07



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Urteile Privathaftpflicht Sachschaden II

Brille kaputt
Mietsachschaden
Haftpflichtschaden durch Kinderfahrrad
Mietsachschäden durch Hund
Mietsachschäden durch Stöckelschuhe
Ausschluss Benzinklausel

Brille kaputt

Die Privathaftpflicht muss bei einem Haftpflichtschaden bezüglich einer kaputten Brille den Widerbeschaffungs der Brille ersetzen – d. h. unter Umständen sogar den Neuwert, weil für Brillen bisher kein Gebrauchtmarkt existiert. Abzüge sind nur gestattet, wenn sich z. B. die bisherige Sehstärke verändert hat, oder die Brille nutzungsbedingte Vorschäden aufweist. Bei diesem Haftpflichtschaden ist der VN unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, bei dem die Brille komplett zerstört wurde. Durch eine Augenuntersuchung, die kurz vor dem Unfall stattgefunden hat, konnte der VN beweisen, dass sich die Sehstärke nicht verändert hat, der Neupreis der Brille belief sich auf ca. 722 Euro, die von der Haftpflichtversicherung ersetzt werden mussten.
LG Coburg, Az. 11 O 720/07

Mietsachschaden

Ein Mietsachschaden über beschädigtes Parkett, verursacht durch einen Rollschreibtischstuhl, musste durch die Privathaftpflicht reguliert werden. Die Privathaftpflicht wollte den Mietsachschaden aufgrund übermäßiger Beanspruchung, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, nicht regulieren. In diesem Fall argumentierte das Gericht jedoch dagegen mit dem einfachen Argument einer falschen Nutzung diesbezüglich.
LG Dortmund, Az. 2 T 5/10

Haftpflichtschaden durch Kinderfahrrad

Ein Haftpflichtschaden, verursacht durch das Kinderfahrrad eines 5-jährigen, muss nicht durch die Privathaftpflicht reguliert werden, wenn es durch das Gedrängel am Kindergarten umfällt und ein Fahrzeug dabei beschädigt. Es besteht auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn das Kind die letzten Meter zum Kindergarten vorausfährt. Da keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag und das Kind mit 5 Jahren nicht deliktfähig ist, musste der entstandene Fahrzeugschaden von rund 1.400 Euro nicht durch die Privathaftpflicht erstattet werden.
AG München, Az. 122 C 8128/10


Mietsachschäden durch Hund

Das generelle Ausschließen von Schäden verursacht durch einen Hund ist nicht zu beanstanden, auch Mietsachschäden wegen Flecken auf dem Parkett müssen nicht von der Privathaftpflicht erstattet werden, dafür muss eine separate Hundehaftpflicht abgeschlossen werden.
OLG Köln, Az. 9 U 179/09

Mietsachschäden durch Stöckelschuhe

Ein durch Stöckelschuhe verursachter Mietsachschaden am Parkett des Vermieters ist nicht schadensersatzpflichtig, sondern werden als normale Gebrauchsspuren beziffert, die der Vermieter hinnehmen muss.
AG Freiburg, Az. 2 C 3188/90

Ausschluss Benzinklausel

Schäden, die im Zusammenhang mit einem Kfz passieren, sind in den meisten Fällen ausgeschlosen. Es reicht, dass das Fahrzeug dabei in Gebrauch genommen wird, was widerum nicht ausschließlich das Anlassen oder Fahren betrifft. Diese Klausel schließt auch Be- und Entladeschäden ein. Im betreffenden Fall stieg der Beifahrer ein und stellte seinen Sitz zurück, dabei beschädigte er das Laptop einer Mitfahrerin. Die Benzinklausel war auch in diesem Fall dafür verantwortlich, dass der Schaden nicht von der Privathaftpflichtversicherung bezahlt werden muss. Für solche Fälle muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers aufkommen.
Amtsgericht München, Az. 222 C 16217/10

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Privathaftpflicht Video

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Kurzvideo: zur Privathaftpflicht als Entscheidungshilfe (2.39 min)





 

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