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Urteile: Teilkasko

Viele Teilkasko Urteile müssen sich mit den verschiedensten Unklarheiten auseinander setzen.

Urteile Teilkasko
Viele Unfälle in der Teilkasko Versicherung müssen leider gerichtlich geklärt werden.

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Teilkasko Urteile

Je nach Schadensart – Kfz-Haftflicht, Teilkasko oder Vollkasko – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

§§ – Urteile Teilkasko Versicherung I

Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Reimport
Teilkaskoschaden – Wild ausweichen
Teilkaskoschaden – Autodiebstahl, Fahrzeugschein im PKW
Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Ausland
Teilkaskoschaden – Betrug
Teilkaskoschaden – Vorschaden Kfz
Teilkaskoschaden – Autodiebstahl falsche Angaben
Teilkaskoschaden – Widersprüchliche Angaben

Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Reimport

Bei einem Teilkaskoschaden in Form von Beschädigung oder Diebstahl eines Fahrzeugs muss die Teilkaskoversicherung eine Abrechnung auf Neuwagenbasis vornehmen, wenn das Fahrzeug nicht älter als einen Monat ist und nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren wurde. Allerdings muss die Teilkasko bei einem Fahrzeug aus einem Reimport nur den Neupreis eines vergleichbaren Fahrzeugs ersetzen.

OLG Hamm, Az. 20 U 158/05

Teilkaskoschaden – Wild ausweichen

Die Teilkasko muss nur für Wildschäden aufkommen, wenn auch ein Zusammenstoß mit dem Tier stattgefunden hat. Wenn man ausgewichen ist, zahlt die Teilkasko nur für durch das ausweichen entstandenen Schäden, wenn das Ausweichen zum Schutz für den Menschen oder das Fahrzeug erforderlich war. Und dies kommt auf jeden Fall nur bei größeren Tieren in Frage und nicht weil man einem Hasen oder Igel ausgewichen ist. Der dadurch entstandene Teilkaskoschaden steht in keinem angemessenem Verhältnis zu dem, wenn man einfach weiter gefahren wäre. Dies gilt auf jeden Fall für PKW´s.

OLG Köln AZ 9 U 125/99 – BGH AZ IV ZR 321/95 – OLG Köln, AZ 9 U 204/97 – OLG Köln AZ 9 U 112/95 – OLG Hamm, AZ. 20 U 121/97

Bei Zweiradfahrern besteht u. U. eine größere Gefahr, wenn dem Tier nicht ausgewichen wird.

OLG Hamm, AZ 6 U 28/01


Teilkaskoschaden – Autodiebstahl, Fahrzeugschein im PKW

Wer dauerhaft seinen Fahrzeugschein im Auto lässt, z. B. weil mehrere das Fahrzeug nutzen, steht bei einem Teilkaskoschaden durch Diebstahl ohne Versicherungsschutz da, weil dies eine grob fahrlässige Handlung und gleichzeitig eine Gefahrerhöhung für die Teilkasko darstellt, vor allem wird damit auch die Grenzüberschreitung des Diebes erleichtert.

OLG Celle, AZ 8 U 62/07

Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Ausland

Während einer Urlaubsreise wird ein Auto gestohlen. Sofort nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub meldet der Besitzer den Teilkaskoschaden. Die Teilkaskoversicherung meint, dies wäre zu spät – max. eine Woche hat man dafür Zeit. Die Richter gaben dem Geschädigten Recht, weil Sie ihm glaubten, daß er von der Frist nichts wußte.

OLG Düsseldorf 4 U 151/93

Teilkaskoschaden- Betrug

Fällt man beim Autoverkauf auf einen Betrüger herein, dessen Scheck platzt, bekommt den Teilkaskoschaden nicht ersetzt. In diesem Fall ist das kein Diebstahl – sondern Betrug.

LG Dortmund, AZ. 22 O 96/07

Teilkaskoschaden – Vorschaden Kfz

Ein gestohlenes Fahrzeug wird nicht von der Teilkaskoversicherung ersetzt, wenn in der Schadenmeldung Vorschäden des Fahrzeugs verschweigt werden.

Az.5 U 405/05-40


Teilkaskoschaden – Autodiebstahl falsche Angaben

Ein gestohlenes Fahrzeug wird ebensowenig von der Teilkaskoversicherung ersetzt, wenn vorsätzlich falsche Angaben zum Kilometerstand und dem Kaufpreis gemacht werden und bereits frühere Entwendungen des Fahrzeugs nicht angegeben werden. Bei diesem Teilkaskoschaden wurde noch nicht einmal das gestohlende Zubehör in Form eines Navigationssystems und eines Telefons ersetzt, obwohl die falschen Angaben für diese Gegenstände ohne Bedeutung waren.

LG Dortmund, Az. 22 0 71/08

Teilkaskoschaden – Widersprüchliche Angaben

Nach einen Fahrzeugdiebstahl verwickelte sich der Fahrzeughalter in widersprüchliche Angaben, als er der Polizei erklärte, dass keiner bezeugen könne, dass er das Fahrzeug vor seinem Haus geparkt hätte, aber der Versicherung nannte er als Zeugen seine Frau. Somit wurde die Aufklärungspflicht bei diesem Teilkaskoschaden verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz in der Teilkasko.

Az. 9 U 60/05



Das Themengebiet Teilkasko Urteile gehört zur Rubrik Versicherungsschaden & Urteile und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

§§ – Urteile Teilkasko II

Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Fahrzeugpapiere im Auto
Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Schlüssel stecken lassen
Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Kilometerlaufleistung
Teilkaskoschaden – Cabriodach
Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Zweitschlüssel im Fahrzeug
Teilkaskoschaden – Diebstahl Navigationsgerät
Teilkaskoschaden – Diebstahl Navi
Teilkaskoschaden – Autodiebstahl mit Fahrzeugschein im Auto

Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Fahrzeugpapiere im Auto

Der Fahrzeugschein sollte sich zwar nicht im Fahrzeug befinden, aber als grob fahrlässiges Verhalten wurde es bisher vom Gericht nicht eingestuft. Die Versicherung muss trotzdem zahlen.

OLG Hamm, Az. 20 U 118/83

Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Schlüssel stecken lassen

Um nach den Weg zu fragen, verließ ein Autofahrer in Polen sein Fahrzeug. Er ließ die Fahrzeugschlüssel stecken und entfernte sich ca. 7 Meter vom Fahrzeug. Die Teilkasko musste wegen grober Fahrlässigkeit den Teilkaskoschaden durch Diebstahl nicht zahlen. – Ab 2009 hätte die Teilkasko wenigstens einen Teil des Schaden tragen müssen. (Quotelung aufgrund der Änderung des VVG`s)

OLG Rostock, Az. 5 U 153/08

Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Kilometerlaufleistung

Auch bei einem Diebstahl des Fahrzeugs muss in der Teilkasko die Kilometerlaufleistung korrekt angegeben werden. In einem Schadensfall hatte der Versicherungsnehmer die Kilometerlaufleistung um 6.000 KM zu wenig angegeben. Die Versicherung musste nicht zahlen.

LG Görlitz, Az. 4 O 792/04

Teilkaskoschaden – Cabriodach

Dem Besitzer eines Cabrios wurde auf einem Parkplatz sein Dach aufgeschlitzt und eine Jacke gestohlen. Die Versicherung wollte den Teilkaskoschaden nicht bezahlen, mit der Begründung, dass der Teilkaskoschaden durch ein nicht versichertes Gepäckstück am Fahrzeug entstanden sei – diese Einschränkung stand in den Versicherungsbedingungen. Die Klage des Cabriofahrers hatte Erfolg – der Richter entschied gegen die Klausel, weil der Wortlaut in den allgemeinen Geschäftsbedingungen so auszuwählen sei, dass sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht auch verstehen kann.

AG München, Az. 223 C6889/09


Teilkaskoschaden – Autodiebstahl Zweitschlüssel im Fahrzeug

Ein Urlauber in Tschechien ließ seinen Zweitschlüssel für das Auto in einer Jacke im Fahrzeug. Als das Fahrzeug gestohlen wurde, entschieden die Richter, das dies in diesem Fall keine grobe Fahrlässigkeit sei und die Versicherung den Teilkaskoschaden ersetzen muss.

OLG Koblenz, Az. 10 U 1038/08

Teilkaskoschaden – Diebstahl Navigationsgerät

Ein Teilkaskoschaden durch ein aus dem Fahrzeug entwendetes Navigationsgerät wird nur zum Wiederbeschaffungswert ersetzt, bzw. der Preis für ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät.

AG Essen, Az. 20 C 1/07

Teilkaskoschaden – Diebstahl Navi

Ein weiteres Urteil bestätigt, dass die Teilkasko bei einem geklauten Navi nur den Widerbeschaffungswert für ein gleichwertiges Gebrauchtgerät ersetzen muss, da es für Navigationsgeräte einen Gebrauchtmarkt gibt, wo auch neuwertige Navigationsgeräte erhältlich sind. Statt der Kosten von 2.700 Euro, erhielt der Geschädigte nur 730 Euro für seinen Teilkaskoschaden.

AG Essen, Az. 20 C 554/09

Teilkaskoschaden – Autodiebstahl mit Fahrzeugschein im Auto

Erneut teilte das Gericht nicht die Ansicht der Teilkaskoversicherung, dass es unter grob fahrlässiges Verhalten fällt, wenn der Autobesitzer den Fahrzeugschein dauerhaft im Auto positioniert, da der Fahrzeugschein als solches bei einem Autodiebstahl meistens nur eine untergeordnete Rolle spielt.
LG Dortmund, Az. 2 0 245/09

§§ – Teilkasko Urteile III

Teilkaskoschaden – Verschweigen von Vorschäden
Teilkaskoschaden – Hagelschaden beim Wohnwagen
Teilkaskoschaden – Wohnmobil Einbruch in Ruhezeit
Teilkaskoschaden – Vandalismusschäden
Teilkaskoschaden – Kollision mit Eichhörnchen

Teilkaskoschaden – Verschweigen von Vorschäden

Verschweigt und verneint der Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Frage zu früheren Fahrzeugentwendungen, begeht er eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung auch dann, wenn eine Belehrung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dies gilt auch für den Fall, wenn Jahre zuvor ein versuchter Versicherungsbetrug bei einem fingierten Fahrzeugdiebstahl in die Hose ging, dies aber nicht explizit im Schadensformular abgefragt wird. Dieses Verschweigen kann als arglistige Täuschung ausgelegt werden und entbindet die Kfz Versicherung von seinen Leistungen bei einem erneuten Fahrzeugdiebstahl.

LG Dortmund, Az. 2 0 252/09

Teilkaskoschaden – Hagelschaden beim Wohnwagen

Auch wenn die Versicherungsbedingungen ein Kürzung um 50% vorsehen, wenn ein Hagelschaden bei einem Wohnwagen auf Basis eines Gutachtens abgerechnet werden soll, ist diese Kürzung der Teilkaskoversicherung nicht rechtens.

LG Bremen, Az. 6 0 1975/07


Teilkaskoschaden – Wohnmobil Einbruch in Ruhezeit

Ein Wohnmobil ist auch während der Ruhezeit im Winter gegen Einbruchschäden geschützt, wenn das Wohnmobil ausreichend geschützt steht. In diesem Fall war das Wohnmobil auf einem Privatgrundstück gleich von drei Seiten durch eine Umfriedung geschützt und die freie Seite mit einer Kette gesichert.

OLG Schleswig, Az. 16 U 143/08

Teilkaskoschaden – Vandalismusschäden

Reine Vandalismusschäden, z. B. weil der Diebstahl nicht geklappt hat, sind nicht über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. In diesem Fall ging es um einen Roller, der vor lauter Wut über den misslungenen Diebstahl, schwer beschädigt wurde. Da dies eine böswillige Handlung darstellte, musste der Schaden nicht übernommen werden.

BGH, Az. IV ZR 248/08

Teilkaskoschaden – Kollision mit Eichhörnchen

Hat man eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen mit dem Einschluss von „Jagdwild“ muss man darauf achten, was alles zum Jagdwild gehört. Eine Autofahrerin, die diesen Einschluss hatte, blieb auf einem Teilkaskoschaden in Höhe von 6.000 Euro sitzen, als ein Eichhörnchen unter einen Vorderreifen geriet, der Wagen ins Schleudern kam und mit einem Totalschaden liegen blieb. Ein Gutachter stellte fest, dass es sich hierbei nicht um den angegebenen Hasen, sondern um ein Eichhörnchen handelte, dass nicht unter Jagdwild fällt.

LG Coburg, Az. 23 0 256/09

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