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Urteile: Unfallversicherung Invalidität

Viele Unfallversicherung Urteile müssen sich mit den verschiedensten Invaliditätsschäden auseinander setzen.

Urteile Unfallversicherung
Nicht immer leistet die gesetzliche Unfallversicherung, obwohl der Unfall an sich vor, während oder nach der Arbeitszeit passiert ist. Eine private Unfallversicherung kann helfen!

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Unfallversicherung Urteile

Je nach Schadensart – Invalidität, Kranken- und Genesungsgeld, Kosmetische Operationen – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

Invalidität FAQ

Bei Antragstellung der Unfallversicherung besteht häufig die Wahl zwischen einer Kapitalleistung im Falle einer bleibenden Beeinträchtigung oder der Zahlung einer Unfallrente, die je nach Invaliditätsgrad erst ab einer Invalidität von 40 oder 50% gezahlt wird. Um Leistungen zu erhalten, muss in 1. Linie die Unfallversicherung Definition erfüllt sein. Durch die Wahl von Komfort- oder Exklusivtarifen zahlt die Unfallversicherung oftmals jedoch auch bei nicht unfalltypischen Gefahren.

§§ – Urteile Unfallversicherung Invalidität I

Borreliose durch Zeckenbiss
Inflationsausgleich der Unfallrente
Fahrrad fahren ohne Helm
Riss der Achillessehne
Vorschädigung der Achillessehne
Klassenfahrt: Lehrer rutscht in Dusche aus
Auf dem Bolzplatz umgeknickt
Betriebliche Fahrradtour mit Arbeitskollegen
Risiko für Snowboarder
Arglistige Täuschung
Fragen zur Vorversicherung

Borreliose durch Zeckenbiss

Ein Versicherungsnehmer hatte sich durch einen Zeckenbiss mit Neuro-Borreliose angesteckt. Da ein Zeckenbiss ohne Berücksichtigung einer dadurch hervorgerufenen Infektion nur eine geringfügige Hautverletzung darstellt, die keiner ärztlichen Behandlung bedarf, fiel das Urteil negativ aus. Versicherungsschutz in der Unfallversicherung bestehe bei einer erstmaligen Infektion mit Hirnhautentzündung durch einen Zeckenbiss, wenn die Infektion zu einem Invaliditätsgrad vom mindestens 25% führt.

LG Düsseldorf, Az: 11 O 198/04

Inflationsausgleich der Unfallrente

Die Amputation eines Beines durch einen Unfall (1991), wurde durch die Unfallversicherung mit einer Kapitalabfindung und einer Schmerzensgeldrente vergütet. Durch den Anstieg der Lebenshaltungskosten um mittlerweile 16,25%, beantragte dieser einer Erhöhung seiner Rente. Seine Klage gegen die Unfallversicherung wurde abgewiesen, weil der Vertrag keine Rentenanpassung beinhaltete. In so einem Fall ist die Beurteilung Einzelfallabhängig und aussichtsreich, wenn sich herausstellt, dass die gezahlte Rente einen angemessenen Schadenausgleich nicht mehr erfüllt. Dies ist bei einer Steigerung des Preisindexes unterhalb der 25% Grenze nicht der Fall, es sei denn, es können noch weitere besondere Umstände nachgewiesen werden.

BGH, AZ VI ZR 150/06

Fahrrad fahren ohne Helm

Obwohl es noch keine Helmpflicht gibt, ist bereits ein Urteil darüber gefällt worden, dass man beim Fahrradfahren ohne einen Helm, eine Mitschuld trägt, sollte es zu einem Unfall kommen – auch wenn sonst kein Verschulden weiter vorliegt. Dies gilt auch für Kinder!

OLG Saarbrücken, AZ 4 U 80/07


Insbesondere Radrennfahrer verlieren Ihre Schadensersatzansprüche, ganz besonders dann, wenn Sie auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.

OLG Düsseldorf, 1 U 182/06

Riss der Achillessehne

Reißt eine Achillessehne ohne eine ersichtlichen Grund (Bodenunebenheit, plötzliches Hinderniss) einfach so, in einer nur leicht ansteigenden Einfahrt, zählt dies nicht als Unfall, weil hier der Nachweis fehlt, dass der Unfall entstand, durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis = Unfallversicherung Unfalldefinition.

LG Dortmund, AZ 2 O 362/07

Vorschädigung der Achillessehne

Ein Fittnesstrainer war in einer Pfütze ausgerutscht und hatte sich die Achillessehne dauerhaft verletzt. Leistungen durch die Unfallversicherung wurden ihm verweigert, weil er bereits vorher Probleme mit der Achillessehne hatte und deswegen bereits in ärztlicher Behandlung war. Durch die Vorerkrankung der Achillessehne und die dadurch notwendigen Behandlungen, sei die Achillessehne bereits so geschwächt, dass Sie irgendwann ohnehin gerissen wäre.

OLG Köln, AZ. 5 U 34/04

Klassenfahrt: Lehrer rutscht in Dusche aus

Eine Klassenlehrerin ruschte während der Klassenfahrt unter der Dusche aus. Die gesetzliche Unfallversicherung muss hier nicht leisten, da da Duschen zur „höchstpersönlichen Verrichtung“ gehöre, solange keine gefahrerhöhenden Umstände dazu beigetragen haben. In diesem Fall käme die private Unfallversicherung dafür auf.

BSG, AZ. B2 U 31/07 R

Auf dem Bolzplatz umgeknickt

Das Umknicken eines Erwachsenen auf dem Bolzplatz, wegen Unebenheiten, begründet Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Es sei allgemein bekann, dass Bolzplätze in einem schlechten Zustand seien. Auch eine Fettleibigkeit, die der Versicherte bei Antragstellung der Versicherung verschwieg und vielleicht den Unfall begünstigte, half der Unfallversicherung nicht. Sie musste leisten.

OLG Hamm, AZ. 20 U 5/07

Betriebliche Fahrradtour mit Arbeitskollegen

Keine Leistungen auf der gesetzlichen Unfallversicherung für eine Fahrradtour mit Arbeitskollegen, auch wenn die Teilnahme an Betriebssport und betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, da eine Fahrradtour nicht zum Betriebssport zählt, mangels Regelmässigkeit. In diesem Fall hat auch nur ein kleiner Teil die Fahrradtour mitgemacht, sodass man hier nicht von einer Gemeinschaftsveranstaltung sprechen konnte. Die private Freizeitgestaltung stand hier im Vordergrund und demnach muss eine private Unfallversicherung für evtl. Schäden aufkommen.

LSG Hessen, AZ. L 3 U 266/05

Risiko für Snowboarder

Snowboarder sollten richtig versichert sein – in der privaten Haftpflicht sowie in der privaten Unfallversicherung – da man diese Sportart weitaus gefährlicher einstuft, als Ski fahren. In diesem Fall bekam eine Skifahrerin Recht, obwohl auch Sie sich rücksichtslos verhalten hat.

LG Coburg, AZ. 14 O 462/06


Arglistige Täuschung

Nicht immer geht man bei falschen Angaben im Antrag von einer arglistigen Täuschung aus und falsche oder unterbliebene Angaben berechtigen die Versicherung nicht dem Versicherten die Leistung zu verweigern. Es muss nachgewiesen werden, dass er dabei vorsätzlich gehandelt hat. Der Versicherungsnehmer hatte nicht angegeben, dass er noch einen Fahrzeugschutzbrief und eine Auslandsreisekrankenversicherung besitzt, weil für den Versicherten eine eventuelle Überschneidung des Versicherungsschutzes nicht offensichtlich erkennbar war.

BGH, AZ. IV ZR 331/05

Fragen zur Vorversicherung

Ein weiteres Urteil hilft bei der Frage um die Angaben zur Vorversicherung, wobei der Kunde davon ausgeht, dass es sich bei dieser Frage um die unmittelbar vorhergehende Versicherung handelt. Hat er diese korrekt angegeben, ist eine Kündigung wegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht rechtens.

OLG Karlsruhe, Az. 12 U 230/09



Das Themengebiet Unfallversicherung Urteile gehört zur Rubrik Versicherungsschaden & Urteile und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

§§ – Urteile Unfallversicherung Invalidität II

Doppelte Unfallversicherung
Firmenlauf Betriebsveranstaltung?
Betrunken Fahrrad gefahren
Unfall durch Schwindel
Unfallversicherung doppelt
Skiunfall
Anspruch geltend machen
Gesundheitsfragen falsch beantwortet
Unfall unter Alkoholeinfluß
Keine Leistungen bei Angst als Folgeerscheinung

Doppelte Unfallversicherung

Ein Unfallversicherter musste bereits erhaltene Leistungen zurückbezahlen, weil er nicht angegeben hatte, dass er noch eine weitere Unfallversicherung besaß, auch wenn dessen Tochter den Unfallversicherungsantrag ausfüllte und er ihn nur noch unterschrieb. Weil der Versicherung nicht bekannt war, dass er noch eine weitere Unfallversicherung besaß, konnte diese sich nicht mit der anderen Versicherung in Verbindung setzen, um z. B. Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Auch liegt bei dem Besitz mehrerer Unfallversicherungen und einem zusätzlichem Verschweigen der Verdacht nahe, sich bewusst Unfallverletzungen zu zuführen um Leistungen abzukassieren.

OLG Frankfurt/M., AZ. 14 U 26/06

Firmenlauf Betriebsveranstaltung?

Obwohl dies eine betriebliche Veranstaltung war, muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen, wenn wie in diesem Fall nur ein sechstel der Mitarbeiter daran teilnimmt, obwohl der Arbeitgeber die Kosten für Startgebühr, Firmen-T-Shirts und Bewirtung auf seinem Firmengelände übernommen hatte. Da eine Veranstaltung dieser Art nicht regelmäßig stattfindet und nur sportlich, aktive Mitarbeiter anspricht. Die Mitarbeiterin, die sich in diesem Fall anschließend auf den Heimweg begab und sich ein Bein brach, ging leer aus.

Hess. LSG, AZ. L 3 U 123/05

Betrunken Fahrrad gefahren

Ein stark alkoholisierter Fahrradfahrer, 1,63 Promille, geriet in einer Linkskurve von der Straße ab, stürzte, verletzte sich am Kopf und fiel ins Koma. Da der Unfall einzig dem Alkoholkonsum zuzuschreiben war, musste die Versicherung nicht leisten. 1,63 Promille bedeuten absolute Fahruntüchtigkeit.

OLG Köln, AZ. 5 W 117/06

Unfall durch Schwindel

Die Unfallversicherung leistet nicht, wenn man aufgrund eines Schwindelanfalls die Treppe hinterstürzt. Schwindelanfälle gehören zu dem Punkt – vorübergehende Bewusstseinsstörungen – und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

LG Düsseldorf, Az. 23 S 137/05

Unfallversicherung doppelt

Zwei Verträge der Unfallversicherung zu besitzen, heißt nicht, in einem Schadensfall auch zwei mal Leistungen beziehen zu können. Dass man bereits eine Unfallversicherung besitzt, muss dem Versicherer ordnungsgemäß mitgeteilt werden und auch wenn man eine 2. Versicherung erst später abschließt, muss die Erstversicherung davon in Kenntnis gesetzt werden, sonst müssen bereits gezahlte Leistungen zurückgezahlt werden unerheblich davon, ob man auch bereits zwei mal Leistungen erhalten hat. Durch das Verschweigen macht man sich einer Obliegenheitsverletzung schuldig.

Saarl. OLG AZ 5 U 269/06-43


Skiunfall

Auf der Ski Piste erschrak sich ein Skifahrer als ein anderer an ihm vorbeiraste und ihm die Vorfahrt nahm. Dabei verlor er das Gleichgewicht und erlitt einen Sehnenriss an der Schulter. Die Unfallversicherung verweigerte die Krankheitskostenübernahme, ebenso die beantragte Invaliditätsentschädigung in Form einer Einmalzahlung und einer Monatsrente, mit der Begründung, dass eine schreckhafte Eigenbewegung nicht unter die Definition eines Unfalls fiele.

OLG Celle, Az. 8 U 131/08

Anspruch geltend machen

Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung muss unverzüglich – innerhalb von 15 Monaten – geltend gemacht werden. Eine schriftliche Unfallanzeige oder die Beanspruchung von Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld reicht nicht als Indiz für eine bleibende Invalidität aus. In der Unfallanzeige sollte zumindest die Behauptung einer eingetretenen Invalidität stehen.

AG München, Az. 163 C 22609/08

Gesundheitsfragen falsch beantwortet

Die falsche Beantwortung der Schadensmeldung, kann nicht zu Lasten des Versicherten gehen, wenn die Fragen von der Unfallversicherung missverständlich gestellt werden. Einem Fallschirmspringer, der nach einem Tandemsprung verunglückt ist und einen Wirbelbruch davontrug, stellte man in der Schadensanzeige die Frage nach Krankheiten und Gebrechen die unabhängig von den Folgen des jetzigen Unfalls bestünden, das Gericht gab der Klage des Verunglückten statt, der diese Frage falsch beantwortet hatte, weil die Frage laut Gericht missverständlich formuliert sei.

OLG Hamm, Az. 20 U 77/07

Unfall unter Alkoholeinfluß

Passiert ein Unfall unter Alkoholeinfluss, kann dies den Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung kosten: Bei einem Promillegehalt von 2,0 wurde eine Frau von einem Auto erfasst, als Sie die Straße überqueren wollte und zog sich schwere Verletzungen zu. In den Unfallversicherung Bedingungen sind Unfälle, die auf alkoholbedingte Bewußtseinsstörungen zurück zu führen sind, jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Je nach Tarif und Anbieter gestatten manche Versicherungen jedoch einen Promillegehalt von max. 1,5.
OLG Köln, Az. 20 U 107/12

Keine Leistungen bei Angst als Folgeerscheinung

Angst als Folge eines Unfalls begründet keine Leistungen aus der Unfallversicherung. Als Folge eines Autounfalls litt eine Frau unter Angststörungen im Hinblick auf die Benutzung von Verkehrsmitteln. Da dies jedoch auch keine Folge eines HWS-Syndroms sein kann, gibt es keine Leistungen.
OLG Hamm, Az. 20 U 96/10

§§ – Urteile Unfallversicherung Invalidität III

Pfusch bei Operationen ist keine Leistung der Unfallversicherung
Motorrad Crash bei Wettkampf
Abzüge durch Vorschädigung
Riss der Achillessehne beim Tennis
Depressionen nach Unfall
Zahlung trotz Selbstverstümmelung
Todesfall durch Dornenstich
Sportverletzung durch fliegenden Ballschuss
Bleibende Schäden durch Rosenstachel
Muskelabriss beim Torwart

Pfusch bei Operationen ist keine Leistung der Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung muss nicht für Pfusch bei Operationen aufkommen. In diesem Fall hatte die Patientin einen Bandscheibenvorfall und musste operiert werden. Während der OP brach dem Operateur die Zange ab und Sie erlitt dadurch einen dauerhaften Schaden. Da dies eine „eigentümliche Gefahr“ zur Heilbehandlung darstellt, fällt dieser Vorfall nicht unter die Definition eines Unfalls.

LG Dortmund, Az. 2 0 253/10

Motorrad Crash bei Wettkampf

Wettkämpfe, bei denen es um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn dies nicht explizit vereinbart wurde. Glück im Unglück hatte hier ein Motorradfahrer, der einen Zweikampf mit einem anderen Motorradfahrer auf einer mehrspurigen Straße durchführte und dabei verunglückte, weil ein Auto die Spur wechselte und ihm die Fahrbahn schnitt. Statt der erlaubten 50 Km/h, fuhr er 80 Km/h, als es knallte. Aufgrund dieser Art von Rennveranstaltung wollte die Unfallversicherung nicht zahlen. Das Gericht schloss sich dieser Meinung nicht an, weil ein kurzes und starkes Beschleunigen nicht als Rennveranstaltung im eigentliche Sinne anzusehen sei. Auch eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sei nicht erkennbar.

OLG Bamberg, Az. 1 U 161/09

Abzüge durch Vorschädigung

Die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung kann gekürzt werden, wenn Vorerkrankungen oder Vorschädigungen – je nach Tarif – z. B. zu mind. 25%, 35% oder 40% zu der bleibenden Gesundheitsschädigung beigetragen haben. Im vorliegenden Fall hat der Verschleiß eines Kniegelenkes zu mind. 25% zu der Gesundheitsschädigung beigetragen, weil sich bei Untersuchungen herausgestellt hatte, dass das durch einen Arbeitsunfall verdrehte Knie bereits im Vorfeld einen geschädigten Knorpel und einen Meniskusriss enthielt, obwohl der Geschädigte vor dem Unfall keinerlei Beschwerden hatte und dies auch nicht ärztlich dokumentiert war. Der Geschädigte musste über 5.000 Euro an seine Unfallversicherung zurückzahlen.

LG Dortmund, Az. 2 0 235/09

Riss der Achillessehne beim Tennis

Ein Riss der Achillessehne, hinzugezogen durch Tennis spielen, begründet Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.

LG Frankfurt, Az. 2-23 S3/09

Depressionen nach Unfall

Sind psychische Erkrankungen bzw. Depressionen nach einem Unfall, laut den Bedingungen der Unfallversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, muss die Unfallversicherung für seelische Folgen nach einem Unfall nicht aufkommen, auch nicht wenn nach einem Unfall Depressionen aufgrund der Schmerzen auftreten.

OLG Frankfurt, Az. 7 U 170/09


Zahlung trotz Selbstverstümmelung

Gibt es zwar Anhaltspunkte für eine Selbstverstümmelung, die jedoch nicht bewiesen werden können, muss die Unfallversicherung trotzdem zahlen. So musste eine Unfallversicherung eine Entschädigung von 100.000 Euro leisten, weil sich der Kunde einen Daumen absägte, kurz nachdem er eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte.

OLG Schleswig Holstein, Az. 16 U 134/10

Todesfall durch Dornenstich

Ein Dornenstich, der Auslöser für einen nachfolgenden Todesfall war, entspricht den Bestimmungen zur Definition der Unfallversicherung. Die Versicherung, die die Zahlung der Todesfallleistung ablehnen wollte, weil für Sie der Dornstich unter dem Begriff: Haut- oder Schleimhautverletzung gehört, musste zahlen, weil ein Dornenstich auch tieferliegendes Gewebe verletzen kann. Oberlandesgericht Karlsruhe.

Az. 12 U 12/13

Sportverletzung durch fliegenden Ballschuss

Bei einer Sportverletzung durch einen fliegenden Ball mit bleibenden Schäden, hatte der Richter zu klären, ob alle Merkmale, die bei der Unfallversicherung Definition erfüllt sein müssen, vorliegen oder ob es sich dabei um die sog. Eigenbewegung handelt, die oftmals nicht versichert ist. Der Geschädigte hatte während des Fußballsports einen sog. Volley in ca. 1,20 m Höhe vollführt und kam durch eine leichte Drehung dabei unglücklich auf. Die Richter entschieden zugunsten des Geschädigten und bestätigten, dass bei diesem Vorfall alle Anforderungen, die bei der Unfallversicherung Definition erfüllt sein müssen, vorlagen.

OLG München, Az. 25 U 5554/10

Bleibende Schäden durch Rosenstachel

Bleibende Schäden ausgelöst durch einen Rosenstachel erfüllt die Unfallversicherung Definition in Bezug auf „ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis“. Die private Unfallversicherung muß zahlen.

OLG Karlsruhe, Az. 12 U 12/13

Muskelabriss beim Torwart

Die private Unfallversicherung wollte einen Torwart, der sich beim Abschlag einen Muskelabriss zuzog, nur teilweise entschädigen, mit dem Einwand, dieser sei durch eine willkürliche Eigenbewegung entstanden. Nach der Ansicht des Gerichtes entspricht der Aufprall des Balles auf den Fuß jedoch den Unfallversicherung Richtlinien, weil es auf ein „plötzlich und unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ beruhte und die Versicherung muss zahlen.

OLG München, Az. 25 U 3980/11

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Unfallversicherung Video

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Kurzvideo: zur Unfallversicherung als Entscheidungshilfe (1.52 min)





 

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