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Urteile: Vollkasko

Viele Vollkasko Urteile müssen sich mit den verschiedensten Unklarheiten auseinander setzen.

Urteile Vollkasko
Viele Unfälle in der Vollkasko Versicherung müssen leider gerichtlich geklärt werden.

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Vollkasko Urteile

Je nach Schadensart – Kfz-Haftflicht, Teilkasko oder Vollkasko – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

§§ – Urteile Volllkasko Versicherung I

Vollkaskoschaden – Schadenregulierung trotz Unfallflucht
Vollkaskoschaden – Tiefgarage mit Dachgepäckträger und Fahrrad
Vollkaskoschaden – Eigenschaden durch Blitzstart
Vollkaskoschaden – Sekundenschlaf nicht immer grob fahrlässig
Vollkaskoschaden – Rasen bei Regen – grob fahrlässig
Vollkaskoschaden – Alkohol erst nach dem Unfall
Vollkaskoschaden – Tuning

Vollkaskoschaden – Schadenregulierung trotz Unfallflucht

Die Regressmöglichkeit der Kfz Versicherung bei Unfallflucht gilt nicht in allen Fällen. U. U. kann es auch ausreichend sein, den Schaden am nächsten Tag zu melden. Eine Autofahrerin war mit Ihrem Wagen in eine Leitplanke gefahren und erlitt einen Vollkaskoschaden in Form eines Blechschadens, weil die Fahrbahn vereist war. Sie wartete 15 Minuten am Unfallort. Da ihr Unfall von der Polizei nicht aufgenommen werden konnte, weil sich weitere Unfälle ereignet hatten fuhr sie weiter. Sie hatte zwar somit Unfallflucht begangen, jedoch sei das Aufklärungsinteresse der Kfz Versicherung davon nicht betroffen gewesen.

Oberlandesgericht Frankfurt 3 U 27/06

Vollkaskoschaden – Tiefgarage mit Dachgepäckträger und Fahrrad

Wer mit samt Fahrrädern auf dem Dachgepäckträger in eine Tiefgarage fährt, dessen Durchfahrtshöhe zu niedrig ist und damit einen Vollkaskoschaden am eigenen Fahrzeug herbeiführt, handelt grob fahrlässig und kann nicht auf vollen Schadensersatz von der Kfz Versicherung hoffen.

AG Potsdam, AZ. 34 C 58/07

Vollkaskoschaden – Eigenschaden durch Blitzstart

Aufgrund eines Blitzstartes bei dem die Reifen durchdrehten, prallte das Fahrzeug beim Abbiegeversuch gegen eine Leitplanke. Der Vollkaskoschaden wurde von der Versicherung nicht übernommen.

OLG Hamm, AZ. 20 U 218/06


Vollkaskoschaden – Sekundenschlaf nicht immer grob fahrlässig

Ein Autofahrer hatte ungewöhnlich lange gearbeitet, fühlte sich aber bei Antritt der Heimreise vollkommen fit. Er verursachte während der Heimreise einen Vollkaskoschaden weil er einen Sekundenschlaf hatte, mit dem er nicht rechnen konnte. Das Einschlafen begründet nicht in jedem Fall die Ablehnung der Schadensübernahme.

Az. 8 U 82/04

Vollkaskoschaden – Rasen bei Regen – grob fahrlässig

Wer bei Regen mit 200 KM/h nach einem Überholmanöver einen Unfall baut, erhält u. U. keine Erstattung bei einem Vollkaskoschaden von seiner Kfz Versicherung, da dieses als grob fahrlässiges Verhalten anzusehen ist. Die Geschwindigkeit muss immer den Witterungsverhältnissen angepasst werden. In diesem Fall krachte ein Porschefahrer bei seinem Überholmanöver gegen die Mittelleitplanke und legte ein Gutachten vor, dass zwar den starken Regen an diesem Tage bestätigte, aber damit nicht bewiesen ist, dass die Fahrbahn genau zum Unfallzeitpunkt regennass war. Die Kfz Versicherung musste den Vollkaskoschaden zahlen.

OLG Köln 9 U 64/05

Vollkaskoschaden – Alkohol erst nach dem Unfall

Ein Autofahrer baute einen Unfall, entfernte sich vom Unfallort und behauptete er hätte erst nach dem Unfall Alkohol getrunken, als die Polizisten ihn im angetrunkenen Zustand zuhause aufsuchten. Offensichtlich wurde hier jedoch versucht eine bereits zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung zu verschleiern. die Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen, weil hier eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung statt gefunden hat und als grob fahrlässig gilt.

OLG Brandenburg Az 12 U 72/06

Vollkaskoschaden – Tuning

In der Kfz Versicherung verliert man seinen Versicherungsschutz für seinen getunten PKW, wenn die Veränderungen des Fahrzeugs der Versicherung nicht gemeldet wurden, auch wenn das Tuning nicht im Zusammenhang mit einem Unfall bzw. Vollkaskoschaden steht. In diesem Fall wurde der Totalschaden nicht ersetzt.

OLG Koblenz, Az. 10 U 56/06



Das Themengebiet Vollkasko Urteile gehört zur Rubrik Versicherungsschaden & Urteile und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

§§ – Urteile Vollkasko II

Ampel bei Rotlicht überfahren führt zur Leistungsfreiheit
Unfall mit Folgen bei Sekundenschlaf
Zwei Schäden an gleicher Stelle
Verschweigen der Beifahrerin kostet Versicherungsschutz
Geplatzter Reifen, Vollkasko muss zahlen

Ampel bei Rotlicht überfahren führt zur Leistungsfreiheit

Eine Ampel bei Rotlicht zu überfahren ist ein grob fahrlässiges Verhalten und führt bei einem Vollkaskoschaden zur Leistungsfreiheit der Versicherung. Allerdings muss die Versicherung ein grob fahrlässiges Verhalten nachweisen. Ausnahmen gibt es, wenn die Ampel schwer zu erkennen oder verdeckt gewesen ist oder eine überraschende Verkehrssituation eingetreten ist.

OLG Köln, Az. 9 U 1/06

Durch die Quotelung, die mittlerweile bei fahrlässigen oder auch grob fahrlässigen Verhalten anwendbar ist, gehen Autofahrer nicht mehr unbedingt vollkommen leer aus.

Eine Autofahrerin, die ebenfalls bei Rot über die Ampel fuhr, weil Sie das Rot aufgrund der Sonne nicht richtig erkennen konnte, bekam zumindest die Hälfte Ihres Schadens ersetzt.

LG Münster, Az. 15 O 141/09

Beim gleichen Vorfall unter Alkoholeinfluss von 1,1 Promille muss die Kaskoversicherung allerdings gar nichts zahlen.

Amtsgericht Brühl, Az. 7 C 88/09


Unfall mit Folgen bei Sekundenschlaf

Die Kfz Versicherung wollte bei einem Vollkaskoschaden einem Versicherten die Zahlung verweigern – der aufgrund eines Sekundenschlafs von der Straße abkam, einen Unfall baute und einen Vollkaskoschaden erlitt – mit der Begründung, dass der Fahrer aufgrund eines Überseefluges übermüdet gewesen sei und damit grob fahrlässig gehandelt habe. Den Beweis dazu hätte die Versicherung nur erbringen können, wenn der Fahrer deutliche Anzeichen von Ermüdung gehabt hätte und trotzdem gefahren bzw. weitergefahren wäre. Da die Versicherung diesen Beweis nicht erbringen konnte, musste die Vollkasko zahlen.

OLG Koblenz, Az. 10 U 949/06

Zwei Schäden an gleicher Stelle

Passieren zwei Schäden in unterschiedlichen Zeiträumen an der gleichen Stelle des Fahrzeugs, muss der Fahrzeugbesitzer beweisen, dass er den 1.Schaden fachmännisch beseitigen lassen hat, ansonsten bleibt er auf dem Schaden sitzen (in diesem Fall rund 16.000 Euro)

OLG Düsseldorf, Az. I-4 U 63/08

Verschweigen der Beifahrerin kostet Versicherungsschutz

Da man im Schadensfall dazu verpflichtet ist, der Versicherung wahrheitsgemäß alle Angaben mitzuteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalls notwendig sind, blieb ein Porschebesitzer auf seinen Vollkaskoschaden in Höhe von 17.500 Euro sitzen, weil er der Vollkaskoversicherung den Namen der Beifahrerin nicht verraten wollte, die allerdings in diesem Fall die einzige Unfallzeugin aber zugleich auch seine Geliebte war.

LG Dortmund, Az. 22 O 171/08


Geplatzter Reifen, Vollkasko muss zahlen

Ein geplatzter Reifen auf der Autobahn verursachte einen Karossieschaden am eigenen Fahrzeug. Mit der Begründung, der Schaden sei durch einen Betriebsvorgang entstanden, wollte die Versicherung nicht zahlen. Ein Gutachter stellte fest, dass die Ursache ein schraubenähnlicher Gegenstand war, der in den Reifen eingedrungen war. Das Gericht entschied für den Versicherten, weil die Ursache nicht betriebsbedingt, sondern durch einen von außen eingedrungenen Fremdkörper verursacht wurde und der Anspruch aus der Vollkasko begründet sei.

LG Karlsruhe, Az. 9 O 95/12

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