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Urteile: Wohngebäudeversicherung Sturm, Hagel

Viele Wohngebäudeversicherung Urteile müssen sich mit den verschiedensten Hagel- und Sturmschäden auseinander setzen.

Urteile Gebäudeversicherung
Nicht alles, was der Kunde als Sturm- oder Hagelschaden empfindet, ist ein Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen.

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Wohngebäudeversicherung Urteile

Je nach Schadensart – Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruchdiebstahl – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

Wohngebäudeversicherung Definition Sturmschaden, Hagelschaden

Passiert durch Sturm oder Hagel ein Schaden am Wohngebäude, kommt die Wohngebäudeversicherung auch für etwaig entstandene Folgeschäden auf. Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung beziehen sich nach einem Schadensfall auf:

  • Aufräumungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Trocknungsmaßnahmen
  • Reparaturmaßnahmen
  • Ersatz zerstörter und abhanden gekommener Sachen

Für einen begründeten Anspruch, muss jedoch ein Sturm- bzw. Hagelschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen.

§§ – Urteile Wohngebäudeversicherung Sturmschaden

Sturmschaden an der Markise
Sturmschaden am Dach
Sturmschaden nach Bezugsfertigkeit
Verstopfte Regenrinne durch Hagel
Sturmschaden an Einfriedungsmauer

Sturmschaden an der Markise

Wird eine Markise, die fest mit dem Gebäude verbunden ist, trotz Sturmwarnung nicht eingezogen, gilt dies als grob fahrlässig, wenn diese durch runtergefallene Dachziegel beschädigt wird. Die Wohngebäudeversicherung muss für diesen Sturmschaden nicht dafür aufkommen.

LG Kleve, AZ. 5 S 119/07

Sturmschaden am Dach

Die Wohngebäudeversicherung muss bei einem Sturmschaden auch die Kosten übernehmen, wenn das Dach bereits sanierungsbedürftig ist, da die Vorschäden im vorliegenden Fall nicht zu erkennen waren und somit für den Eigentümer kein Anlass dazu bestand, das Dach fachmännisch überprüfen zu lassen.

OLG Koblenz Az. 10 U 1018/08


Sturmschaden nach Bezugsfertigkeit

Bezugsfertig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Wohngebäude erst dann, wenn es über eine abgedichtete Außenhaut verfügt – Außenwände, Dach, Fenster, Türen und erst dann besteht bei einem Sturmschaden Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung.

OLG Rostock, Az. 6 U 121/07

Verstopfte Regenrinne durch Hagel

Eine Regenrinne, die zwar durch Hagelkörner verstopft ist, aber sonst keinen Schaden an der Regenrinne verursacht, ist kein versicherungspflichtiger Schaden. Eine dadurch verursachte Überschwemmung im Haus, fällt in den Bereich der Elementarschadenversicherung, wenn diese vertraglich vereinbart wurde.

Amtsgericht Mannheim, Az. 3 C 194/12


Sturmschaden an Einfriedungsmauer

Grundsätzlich muss die Wohngebäudeversicherung auch bei Sturmschäden leisten, wenn das Gebäude, Gebäudebestandteile bzw. fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile beschädigt oder zerstört werden (in den meisten Komfort oder Exklusiv Paketen eingeschlossen). Davon ausgenommen sind Einfriedungsmauern, rund um das Grundstück, wenn ein durch Sturm gestürzter Baum, diese zerstört, obwohl sie fest mit dem Wohngebäude verbunden war.

OLG Koblenz, Az. 10 U 148/11

weitere Urteile:
>> Urteile Wohngebäudeversicherung Leitungswasserschaden>>
>> Urteile Wohngebäudeversicherung Einbruchschaden>>
>> Urteile Wohngebäudeversicherung Brandschaden>>
>> Urteile Wohngebäudeversicherung Überspannungsschaden>>



Das Themengebiet Wohngebäudeversicherung Urteile gehört zur Rubrik Versicherungsschaden & Urteile und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Gebäudeversicherung Video

Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Wohngebäudeversicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen zum Leistungspektrum der Wohngebäudeversicherung an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: zur Wohngebäudeversicherung als Entscheidungshilfe (2.33 min)





 

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