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Wohngebäudeversicherung Ausschlüsse

Die Wohngebäudeversicherung Ausschlüsse dienen der Bezahlbarkeit des Versicherungsschutzes.

Gebäudeversicherung Ausschlüsse

Einige Wohngebäudeversicherung Ausschlüsse können – nach Vereinbarung – auch eingeschlossen werden.

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  • Grundsätzliche Wohngebäudeversicherung Ausschlüsse
  • Quotelung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit



Wohngebäudeversicherung Ausschlüsse FAQ



Nicht alle hier genannten Ausschlüsse müssen auch Ausschlüsse bleiben!
Hinweis
Verschiedene Gegebenheiten können gegen eine zusätzliche Beitragszahlung auch wieder eingeschlossen werden, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau Schäden, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck. Der Einschluss dieser Posten ist durch den Zusatz „Elementarschäden“ in der Wohngebäudeversicherung möglich.

Durch die Änderung des VVG ist auch nicht mehr unbedingt der grundsätzliche Ausschluss von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben. Auch dieser Bereich kann heutzutage gegen eine höhere Beitragszahlung eingeschlossen werden, bzw. ist in den besseren „Komfortpaketen“ fester Bestandteil geworden.


Die Quotelung in der Wohngebäudeversicherung

Darüberhinaus ist es mittlerweile gängige Praxis eine sog. Quotelung durchzuführen, wenn ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. D. h. dass eine Zahlung der Wohngebäudeversicherung nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird, sondern der Anteil des Verschuldens festgestellt wird und von einer Entschädigung abgezogen wird. In den seltesten Fällen wird man heutzutage vollkommen leer ausgehen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beim Schadensfall eine Rolle spielen sollte.


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Das Themengebiet Wohngebäudeversicherung Ausschlüsse gehört zum Bereich Sachversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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