Mit dem Abschluß einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer gewisse Auflagen zu erfüllen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wer sich an die Wohngebäudeversicherung Obliegenheiten hält, wird an sich weniger Schäden haben, bzw. mindert mit den zu erfüllenden Auflagen das Ausmaß des Schadens.
Die Wohngebäudeversicherung Obliegenheiten
Um- oder Anbauten sind dem Versicherer unbedingt zu melden
Sämtliche behördliche oder gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen müssen eingehalten werden
Gebäude und Zubehör müssen im ordnungsgemäßen Zustand sein
In nicht genutzten Gebäuden müssen alle wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden
Ein längere Zeit nicht genutztes Haus, muss kontrolliert und beheizt werden
Ein Einbruch- oder ein Einbruchdiebstahl muss der Polizei gemeldet werden
Ein Schadensfall muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden
In einem Schadensfall müssen unverzüglich Vorkehrungen getroffen werden, um das Ausmaß eines Schadens so gering wie möglich zu halten
Hinweis: Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit. Bitte schauen Sie diesbezüglich in Ihre Versicherungsunterlagen unter dem Punkt „Obliegenheiten“ nach.
Werden diese Obliegenheiten nicht genügend beachtet, gefährdet man seinen Versicherungsschutz und die Versicherung kann je nach Verschuldensgrad Abzüge bei der Entschädigung vornehmen.
Das Themengebiet Wohngebäudeversicherung Obliegenheiten gehört zum Bereich Sachversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.
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