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Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung für Singles, Familien und Senioren für lange oder kurze Reisen.

Auslandskrankenversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung: weil Behandlungen von den deutschen Krankenkassen im Ausland oft nicht übernommen werden.

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  • Warum Auslandsreisekrankenversicherung?
  • Auslandsreisekrankenversicherung Beamte
  • Auslandsreisekrankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung
  • Der Versicherungszeitraum




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Warum Auslandsreisekrankenversicherung?

Sollten Sie in ein Land verreisen, das nicht zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung oder wenn Sie das Risiko nicht eingehen möchten auf einen Teil Ihrer Krankheitskosten sitzen zu bleiben, da im Ausland die Krankheitskosten meist nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet wird.

Auch die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause werden nur durch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt, da diese ebenfalls nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.


Auslandsreisekrankenversicherung Beamte

Gehören Sie zum Personenkreis der Beamten, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, so ist eine zusätzliche Krankenversicherung für Urlaubsreisen unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Beamte nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.

Auslandsreisekrankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Bei der Auslandsreisekrankenversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Sollten Vorerkrankungen vorhanden sein, empfehlen wir vor Reiseantritt sich ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen, im dem bestätigt wird, dass keine akute Gefahr besteht und die Reise ärztlich abgesegnet wurde. Dieser Hinweis gilt vor allem für chronisch Kranke. Denn auch wenn Sie bereits Monate vor der Reise beschwerdefrei oder medikamentös sehr gut eingestellt waren, kann es Versicherungen geben, die sich weigern, die Kosten zu übernehmen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand auf der Reise plötzlich verschlechtern sollte. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Reisefähigkeit vom Arzt bescheinigen lassen und sich zusätzlich beim Anbieter vergewissern, dass er eventuelle Kosten übernimmt.


Auslandsreisekrankenversicherung Versicherungszeitraum

Der Versicherungsschutz in der Auslandsreisekrankenversicherung besteht in der Regel während der ersten sechs Wochen aller vorübergehenden Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden.
Allerdings kann eine Auslandsreisekrankenversicherung auch von Langzeitreisenden abgeschlossen werden. So gibt es die Auslandsreisekrankenversicherung auch für 90 Tage oder für 1 Jahr.


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Das Themengebiet Auslandskrankenversicherung gehört zum Bereich Reiseversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Reiseversicherung Video

Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Reiseversicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen zum Leistungsspektrum der Reiseversicherung an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: zur Reiseversicherung als Entscheidungshilfe (3.30 min)





 

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