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Reiterunfallversicherung

Eine Reiterunfallversicherung sollte für jeden Reiter bestehen, denn die Haftpflichtversicherung leistet in vielen Fällen nicht.

Reiterunfallversicherung

Die Reiterunfallversicherung ist ein wichtiger Schutz und ergänzt die Pferdehaftpflicht.

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  • Wofür braucht man eine Reiterunfallversicherung?
  • Familienangehörige und Pferdebesitzer nicht versichert
  • Reitbeteiligung und Fremdreiter
  • Schadensersatz in der Haftpflichtversicherung
  • Leistungen und Kosten zur Reiterunfallversicherung




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Wofür braucht man eine Reiterunfallversicherung?

Jedes Pferd sollte unabhängig davon, ob es geritten wird oder nicht, eine Pferdehaftpflichtversicherung besitzen. Nun könnte man meinen, weil in der Pferdehaftpflicht auch Personenschäden mit abgedeckt sind, dass man keine separate Reiterunfallversicherung benötigt. Dem ist jedoch leider nicht so. Reite ich als Pferdebesitzer mein versichertes Pferd selbst, sind eigene Personenschäden über die Pferdehaftpflicht nicht abgedeckt, aber auch bei anderen Reitern kann es zu Problemen kommen, hier kommt es jeweils auf die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung drauf an, mehr s. u.

Verschiedene Studien besagen, Reitsport sei gefährlicher als American Football, Alpinski, Fußball oder gar Motorradfahren. Mayberry führte 2007 die Schätzung an, dass jeder fünfte Reiter ernsthaft zu Schaden kommt.

Eine durchgeführte Studie über Schwerverletzte im Reitsport dokumentierte folgende Ursachen:

  • 77,7% durch Sturz vom Pferd
  • 10,2% durch Zügel und Gurte
  • 4,8% durch einen Tritt vom Pferd
  • 1,7% durch einen Biss vom Pferd

Da der Reitsport durchweg alle Altersklassen begeistert, betrifft die Reitunfälle junge, wie auch ältere Menschen.

Aufgeführte Beispiele aus der Klinikstudie:

– Ein 56-jähriger Mann fiel von seinem scheuenden Pferd, welches daraufhin auf ihn stürzte.
– Eine 33-jährige Patientin erlitt einen Tritt ihres Pferdes gegen den Thorax.
– Beim Voltigieren stürzte ein Pferd auf eine 16-Jährige, welche dabei neben Lungenkontusionen beidseits ein komplexes Schädel-Hirn-Trauma erlitt.

Quelle: Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin 2014

Familienangehörige und Pferdebesitzer nicht versichert

Wenn der Pferdebesitzer mit seinem Pferd ausreitet und einen Eigenschaden erleidet, erhält er keine Entschädigung aus seiner eigenen Pferdehaftpflicht. Denn die Pferdehaftpflicht entschädigt lediglich entstandene Schäden an Dritten. Aber auch Familienangehörige, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zählen bei Standard Pferdehaftpflichtversicherungen nicht zu dem Personenkreis der Dritten. Auch diese gehen bei einem bleibenden Personenschaden leer aus. Betroffen sind hier zumeist die eigenen Kinder, für die man das Pferd vielleich sogar vordergründig angeschafft hat. Selbst reitende Pferdebesitzer oder Familienangehörige sollten unbedingt eine Reiterunfallversicherung besitzen oder eine private Unfallversicherung, die das Risiko Reiten mit eingeschlossen hat.

Die Reitbeteiligung, Fremdreiter oder gelegentliche Gastreiter

Reiterunfallversicherung
Fremdreiter und gelegentliche Gastreiter sind mit Einschränkungen über die Pferdehaftpflicht in Bezug auf Eigenschäden versichert. Eigenschäden der Reitbeteiligung sind nur versichert, wenn die Reitbeteiligung laut den Versicherungsbedingungen der Pferdehaftpflicht einem Tierhüter gleichgesetzt wird. Häufig wird jedoch die Reitbeteiligung mit dem Pferdebesitzer gleichgestellt, insbesondere dann, wenn es eine finanzielle Beteiligung am Pferd gibt und demnach wären sozusagen Eigenschäden wiederum nicht versichert.
Für alle Beteiligten gibt es jedoch Einschränkungen in Bezug auf den Versicherungsschutz. Die Pferdehaftpflicht prüft z. B. im Schadensfall, ob dem Reiter ein Verschulden zugerechnet werden kann. Je nach Grad des Verschuldens kann dies u. U. zu Abzügen in der Entschädigungsleistung führen. In der Reiterunfallversicherung hingegen, wird ein Verschulden nicht geprüft und führt auch nicht zu Abzügen. Die Pferdehaftpflichtversicherung ermittelt den konkreten Schaden, der entstanden ist und nur dieser wird auch geleistet, z. B. in Form einer Schmerzensgeldentschädigung.

Die Reiterunfallversicherung hingegen leistet:

  1. in der Regel sehr viel schneller als die Haftpflichtversicherung
  2. leistet unabhängig vom Verschulden
  3. zahlt eine Entschädigung nach einem feststehenden Invalidiätsgrad, der in der Unfallversicherung klar definiert ist und in der Haftpflicht nicht
  4. wenn versichert, wird auch Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld gezahlt, in der Haftpflichtversicherung kennt man nur den Ersatz von Schmerzensgeld

Schadensersatz in der Haftpflichtversicherung kann dauern

Da in der Haftpflichtversicherung jeder Schadensfall umfangreich geprüft wird, kann es eine Weile dauern, bis eine Entschädigung gezahlt wird. Zweifelt die Haftpflichtversicherung den Schadensfall jedoch an, müssen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. In diesem Fall müssten Sie dann die Pferdehaftpflichtversicherung des jeweiligen Besitzers auf Zahlung einer Entschädigungsleistung verklagen. Mitunter können jedoch Jahre vergehen, bis ein endgültiges Urteil ergeht und damit letztendlich auch der Schadensersatz gezahlt wird.

Fazit zur Reiterunfallversicherung

Insbesondere Reiter sind einer großen Gefahr ausgesetzt, die nicht nur vom Reiten allein ausgeht, sondern auch bereits im alleinigen Umgang mit dem Pferd besteht.
Pferdebesitzer und Familienanhörige sind in der Regel sowieso gar nicht über die Pferdehaftpflicht in Bezug auf Eigenschäden versichert und alle sonstigen Personen sollten sich bei diesem Risiko nicht darauf verlassen, dass Sie aus der Pferdehaftpflichtversicherung entschädigt werden, bzw. müssen u. U. Jahre auf eine Entschädigung warten. Eine Reiterunfallversicherung kann vom Pferdebesitzer z. B. im Zusammenhang mit der Pferdehaftpflicht oder einer Pferde-Op Versicherung abgeschlossen werden.
Uelzener Reiterunfallversicherung Bei der von uns angebotenen Reiterunfallversicherung der Uelzener ist dann jeder Reiter, der auf dem versicherten Pferd reitet, abgesichert. Aber die Reitbeteiligung kann auch selber eine Reiterunfallversicherung für sich abschließen. In diesem Fall ist dann die Reitbeteiligung auf jedem Pferd, welches Sie reitet, versichert. (Bitte weisen Sie auf diese Art von Vertragskonstellation bei Antragstellung explizit darauf hin!).
Die Reiterunfallversicherung leistet je nach gewählten Tarif z. B. bereits im Basis Tarif:

  • 10.000 € bei Tod
  • 50.000 € bei Invalidität
  • 150.000 € bei Vollinvalidität
  • 2.500 € Bergungskosten
  • 10 € Unfall Krankenhaustagegeld/Tag + 10€ Tagegeld für die Versorgung des Pferdes
  • 1.000 € Sofortleistung bei eine Wirbelbruch
  • 250 € monatliche Unfallrente

für einen Monatsbeitrag ab 4,50 €.
Insbesondere dauerhafte Schäden durch einen Reitunfall können zu einer großen finanziellen Belastung werden, deswegen können wir nur dringend zu einer Reiterunfallversicherung raten.

Die Uelzener Reiterunfallversicherung unterscheidet dabei zwischen zwei Varianten:

  1. alle Reiter eines Pferdes (versichert sind der Pferdebesitzer, Reitbeteiligung, Gastreiter)
  2. namentliche Reiterunfallversicherung (versichert ist der Reiter auf allen von ihm privat gerittenen Pferden) und eignet sich für alle, die kein eigenes Pferd haben und z. B. als Reitbeteiligung auf unterschiedlichen Pferden reiten.

Versichert ist in der Reiterunfallversicherung nicht nur der klassische Reitunfall, sondern auch alle Unfälle, die sich auf den Umgang mit einem Pferd beziehen, wie z. B. bei der Pflege, beim Führen oder Longieren des Pferdes.


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Das Themengebiet Pferdekrankenversicherung gehört zum Bereich Pferdeversicherung unter der Rubrik Tierversicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Pferdeversicherung Video


Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Pferdeversicherung Videos inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.


Kurzvideo: die wichtigsten Pferdeversicherungen (2.45 min.)


Außer der Pferdehaftpflicht gibt es noch weitere wichtige Pferdeversicherungen, wie z. B. die Pferdekrankenversicherung, die für den Pferdebesitzer von elementarer Bedeutung sein können.



Kurzvideo: zur Pferdehaftpflicht – worauf achten? (1.13 min)


 

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