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Bauherrenhaftpflicht Schadensfall

Im Bauherrenhaftpflicht Schadensfall sind einige Grundregeln zu befolgen, über die man sich im Vorfeld im klaren sein sollte.

Bauherrenhaftpflicht Schadensfall

Die Obliegenheiten bei einem Bauherrenhaftpflicht Schadensfall.

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  • 1. Hilfe Regeln im Bauherrenhaftpflicht Schadensfall
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Bauherrenhaftpflicht Schadensfall – Was tun?

Damit ein Bauherrenhaftpflicht Schadensfall von den formalen Ansprüchen her überhaupt ersatzpflichtig ist, sind bestimmte Anordnungen zu befolgen:

  • alles tun um den Schaden zu mindern
  • Schäden unverzüglich, d. h. innerhalb einer Woche anzeigen
  • alle Schadensumstände vollständig und wahrheitsgemäß schildern
  • nicht von sich aus Ansprüche anerkennen oder regulieren

Unwahre Angaben im Schadenformular können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!

Umgekehrt muss ein Schadenersatzanspruch durch den Geschädigten innerhalb einer Woche durch diesen angezeigt werden.
Auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt, die sog. Schadenabwendungs- und Minderungspflicht, d. h. zum Beispiel sich um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern und Notdienste alarmieren.
Soweit bekannt, ist der Versicherer unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, zu informieren.


Erhält der Schadenverursacher einen Mahnbescheid oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden, so muss er selbst unverzüglich tätig werden und Widerspruch einlegen.

Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte bzw. Verursacher keine Schadenersatzansprüche ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen darf.
Die Beiträge für die Bauherrenhaftpflicht werden ausgerechnet anhand der Versicherungssumme, die für die Herstellung des Baues benötigt wird.

Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich widerum aus der Gesamtbausumme.

Bauherrenhaftpflicht Berechnung: Bausumme

Die Bausumme zur Berechnung der Bauherrenhaftpflichtversicherung setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Gesamtherstellungskosten des Bauwerkes (mit Ausnahme der Grundstückskosten)
  • Gebühren für Behördenleistungen
  • Maklergebühren
  • Bauzinsen
  • Geldbeschaffungskosten
  • der Höhe der Eigenleistungen oder Nachbarschaftshilfe



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Das Themengebiet Bauherrenhaftpflicht gehört zum Bereich Versicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Bauversicherung Video

Lassen Sie sich von unserem kurzweiligen Bauversicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: zur Bauversicherung als Entscheidungshilfe (2.36 min)





 

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