Die Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse regeln das Vertragsverhältnis.
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Gewässerschadenhaftpflicht Leistungen
Weil die Gewässerschadenhaftpflicht nicht für alle Schäden aufkommen kann, sonst würde die Versicherung nämlich irgendwann unbezahlbar werden, gibt es die sog. Ausschlüsse, um festzulegen, welche Haftpflichtschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Die Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse beinhalten:
- Schäden an der Anlage selbst bleiben ausgeschlossen
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
- Schäden von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
- Von der Leistung frei, ist die Versicherungsgesellschaft auch dann, wenn der Kunde gefährliche Umstände trotz Aufforderung durch den Versicherer nicht beseitigt hat
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