Beratung & Service: ✆ 05721 - 822 83

Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse

Die Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse regeln das Vertragsverhältnis.

Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse
Die Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse wie z. B. Vorsatz.

zum Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich >

  • Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse FAQ




  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • mehr Informationen

Gewässerschadenhaftpflicht Leistungen

Weil die Gewässerschadenhaftpflicht nicht für alle Schäden aufkommen kann, sonst würde die Versicherung nämlich irgendwann unbezahlbar werden, gibt es die sog. Ausschlüsse, um festzulegen, welche Haftpflichtschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Die Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse beinhalten:

  • Schäden an der Anlage selbst bleiben ausgeschlossen
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
  • Schäden von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Von der Leistung frei, ist die Versicherungsgesellschaft auch dann, wenn der Kunde gefährliche Umstände trotz Aufforderung durch den Versicherer nicht beseitigt hat



zum Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich >

Das Themengebiet Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse gehört zur Rubrik Haftpflichtversicherung im Themenberereich Versicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

 

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
[Total: 2 Average: 5]
Consent Management Platform von Real Cookie Banner
Bei Fragen helfen wir gerne weiter!