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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schadensfall

Bei einem Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schadensfall haben Sie verschiedene Obliegenheiten und Pflichten einzuhalten.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schadensfall

Erste Maßnahmen im Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schaden.

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  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schaden FAQ
  • Pflichten im Schadensfall
  • Kündigung im Schadensfall



Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schadensfall



Auch in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt die sog. Schadenabwendungs- und Minderungspflicht, d. h. zum Beispiel sich um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern und Notdienste alarmieren.
Soweit bekannt, ist der Versicherer unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, zu informieren.

Erhält der Schadenverursacher einen Mahnbescheid oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden, so muss er selbst unverzüglich tätig werden und Widerspruch einlegen.

Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte bzw. Verursacher keine Schadenersatzansprüche ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen darf.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schaden Kündigung

Tritt ein Grundbesitzerhaftpflicht Schaden ein, haben Sie innerhalb von 4 Wochen nach vollständiger Regulierung die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Grundbesitzerhaftpflicht.


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Das Themengebiet Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schadensfall gehört zur Rubrik Haftpflichtversicherung im Themenberereich Versicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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