Beratung & Service: ✆ 05721 - 822 83

Jagdhaftpflicht Einschlüsse

Die Jagdhaftpflicht Einschlüsse sind sehr umfangreich und umfassen alle jagdtypischen Ereignisse.

Jagdhaftpflicht Einschlüsse
Die Jagdhaftpflicht Einschlüsse bieten einen Rundumschutz.

zum Jagdhaftpflicht Vergleich >

  • Jagdhaftpflicht Einschlüsse FAQ




  • Jagdhaftpflicht
  • mehr Informationen

Jagdhaftpflicht Einschlüsse

Die Jagdhaftpflichtversicherung Einschlüsse beinhalten:
Besondere Bedingungen BBR Jagd 2005

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus:

  • dem erlaubten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, auch außerhalb der Jagd ( z. B. aus der Aufbewahrung, beim Gewehr reinigen, bei Teilnahme an Übungs- und Preisschießen – nicht jedoch zu strafbaren Handlungen )
  • aus fahrlässigem Überschreiten der Notwehr
  • aus fahrlässigem Überschreiten von Rechten im Jagdschutz
  • aus Halten und Führen, auch abrichten und ausbilden von Beizvögeln und von höchstens zwei brauchbaren oder sich nachweislich in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden
  • mitversichert ist hier auch die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist
  • aus der Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen
  • als Eigentümer, Halter oder Führer von Wasserfahrzeugen, nicht jedoch Motorbooten
  • als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
  • weiterhin mitversichert ist, der gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat
  • sämtliche übrige Betriebsangehörige für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen
  • Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitze, Fütterungen, Jagdhütten
  • Personen- und Sachschäden Dritter (Produkthaftpflicht) aus dem in Verkehr bringen von Wild bzw. Wildbret
  • erlaubtes Bejagen und Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, z. B. Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel sowie von Kaninchen, Tauben und dergleichen in befriedeten Bezirken
  • Gewässerschadenrisiko – außer als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe
  • Rettungskosten, auch erfolglose zur Abwendung oder Minderung des Schadens



zum Jagdhaftpflicht Vergleich >

Das Themengebiet Jagdhaftpflicht Einschlüsse gehört zur Rubrik Haftpflichtversicherung im Themenberereich Versicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

 

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
[Total: 0 Average: 0]
Consent Management Platform von Real Cookie Banner
Bei Fragen helfen wir gerne weiter!