In der Katzen-Op Versicherung stößt man immer wieder auf die Bezeichnung GOT bzw. 1-facher, 2-facher oder 3-facher Satz. Dies betrifft die Gebührenordnung.
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Katzen-Op Versicherung FAQ
Die Abkürzung GOT steht für die Gebührenordnung der Tierärzte, die je nach Aufwand z. B. unterschiedlich abrechnen können. Auch Notdienste oder Wochenenddienste könnten vom Tierarzt beispielsweise doppelt abgerechnet werden.
Die Abrechnung der Tierärzte an die Katzen-Op Versicherung richtet sich somit immer an dem betriebenen Aufwand. Normalerweise steht für jede einzelne Behandlung, Untersuchung oder Operation die mögliche Abrechnungshöhe fest, damit natürlich keine willkürlich gestellte Rechnungen eingereicht werden können.
Unserer Erfahrung nach rechnen die Tierärzte im ländlichen Bereich sehr häufig noch den 1-fachen, 1,3-fachen oder 1,6-fachen Satz für einen Eingriff ab – und vielerorts auch, wenn es sich um einen notwendigen Eingriff am Wochenende oder in der Nacht handelt. Im städtischen Bereich kommt es insbesondere bei Notfällen häufiger vor, dass auch der 2-fache Satz berechnet wird.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte nach Möglichkeit den 2-fachen GOT Satz wählen, weil nicht immer der Haustierarzt erreichbar ist und man gegebenenfalls doch in eine nahe gelegene Tierklinik fahren muss.
Theoretisch könnte der Tierarzt auch einen besonders komplizierten Eingriff mit dem 3-fachen Satz abrechnen, was bei uns insbesondere bei Katzen seit Jahren jedoch nicht vorgekommen ist.
Achtung: Auch wenn einige Versicherungen damit werben, einen höheren GOT Satz versichert zu haben, müssen Sie dort mit anderen Formen von „Selbstbeteiligungen“ rechnen. Dies wären z. B. die Nichtübernahme von Diagnostik Kosten, zu lange Wartezeiten (Schadensfälle in dieser Zeit müssen Sie dann komplett selbst bezahlen), zu niedrige Leistungsgrenzen oder zum Teil nichtversicherte Eingriffe.
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