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Gebührenordnung der Tierärzte für Katzen

Die Katzenkrankenversicherung / Katzen-Op Versicherung Gebührenordnung: Informationen und Hintergründe.

Gebührenordnung der Tierärzte für Katzen
Wichtige Tipps zur Gebührenordnung der Katzenversicherung.

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Gebührenordnung der Tierärzte für Katzen

Ein wichtiges Tarifmerkmal in der Katzen-OP Versicherung und in der Katzenkrankenversicherung ist die versicherte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Je nachdem für welchen Anbieter zur Katzen OP Versicherung Sie sich entscheiden, ist der 1-fache bis 4-fache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte versichert.
Einige wenige beschränken sich nicht mehr auf einen Gebührensatz, sondern übernehmen 100%. Damit sind auch zukünftige Änderungen berücksichtigt, falls es sogar bald den 5-fachen GOT Satz geben sollte und eine mögliche Erstattung ist auch nicht mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft.

Welchen Satz der Tierarzt aufgrund einer Behandlung mit Ihnen abrechnet, richtet sich nach dem Aufwand, den der Tierarzt hat. Für weniger aufwendige Behandlungen berechnet der Tierarzt den 1- bis 2-fachen. Aufwendigere Behandlungen und OP´s kann er höher abrechnen z. B. mit dem 3-fachen Satz. Sollte es ein Notfall und extrem zeitaufwendiger Eingriff sein, könnte er auch den 4-fachen Satz berechnen, was in der Praxis immer häufiger vorkommt. Auch der Standort des Tierarztes kann bei der Berechnung eine Rolle spielen. Befindet sich der Tierarzt in einem sehr ländlichen Gebiet, wird – selbst bei OP´s – meistens nur bis zum 2-fachen Satz abgerechnet.

Hinweis: Selbst wenn der Tierarzt einen höheren Satz abrechnet, dürfte er dies nicht für alle auf der Rechnung stehenden Posten tun, sondern nur auf den einzelnen Eingriff, denn viele Posten auf der Rechnung müssen zum Standard-Festpreis abgerechnet werden.

Unverbindliches Beispiel:
Tierarzt Tierklinik
1. setzen einer Narkosespritze – 1-facher Satz = 23,44 €

2. komplizierte Zahnextraktionen – 2-facher Satz = 82,08 €

3. Nachbehandlung – Fäden ziehen – 1-facher Satz = 8,21 €

4. Untersuchung und Einschläferung – 1-facher Satz = 30,78 €

Was gibt es bei der Katzenversicherung zu beachten?

Ein Angebot mit der Fomulierung „bis zum 4-fachen“ Satz berücksichtigt in der Regel nur den 3-fachen GOT Satz und leistet nur in Notfällen bis zum 4-fachen. Für einen Notfall ist in der Regel ein lebensbedrohlicher Zustand Voraussetzung. Ein Tierarztbesuch außerhalb der normalen Sprechzeiten, wo es sich nicht um einen echten Notfall handelt, würde dann nur mit dem 3-fachen GOT Satz erstattet werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, für welchen Tarif Sie sich entscheiden sollen, wählen Sie am besten den GOT unabhängigen Satz, um auf Nummer sicher zu gehen.


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Kurzvideo: Katzenvideo zur Katzenversicherung (1.21 min)





 

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