Die Insassenunfallversicherung Ausschlüsse regeln das Vertragsverhältnis bei mißbräuchlicher Nutzung des Fahrzeugs.
Die Insassenunfallversicherung Ausschlüsse gelten unabhängig vom gewählten Tarif oder Versicherung. zum Kfz-Versicherung Vergleich >
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Insassenunfallversicherung Ausschlüsse
Um Mißbrauch vorzubeugen, gibt es in der Insassenunfallversicherung Ausschlüsse, bei denen kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Die Ausschlüsse der Insassenunfallversicherung sehen keinerlei Leistungen vor, bei:
- bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- bei einem vorsätzlich verursachten Unfall
- wenn ein Verbrechen beabsichtigt war
- bei bestehender Geisteskrankheit
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Das Themengebiet Insassenunfallversicherung Ausschlüsse gehört zum Bereich Kfz-Versicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.
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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Insassenunfallversicherung
- Insassenunfallversicherung
- Insassenunfallversicherung Leistungen
- Insassenunfallversicherung Ausschlüsse
- Insassenunfallversicherung Alternativen
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