Die Teilkaskoversicherung Leistungen sind mittlerweile so umfangreich, dass man auf einiges achten sollte.

- Wildschäden
- Elementarschäden
- Marderbiss
- Werkstattbindung
- Neuwertentschädigung/Kaufwertentschädigung
- Was wird ersetzt?
Teilkaskoversicherung Leistungen
Teilkaskoversicherung Elementarschäden
Die Elementarschäden der Teilkaskoversicherung Leistungen beinhalten Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Diejenigen die öfter in Skigebiete fahren, sollten über einen erweiterten Einschluss von Schneelawinen nachdenken.
Teilkasko Marderbiss
Üblicherweise sind in der Teilkasko Marderbiss Schäden abgedeckt. Komfort Tarife beschränken den Einschluss jedoch nicht nur auf Marderbiss, sondern weiten diesen aus – auf alle Tierbisse. Ganz wichtig ist hier auch der Einschluss der Folgeschäden. Nicht immer wird ein Marderbissschaden beim starten des Fahrzeugs sofort entdeckt. Haben Sie jedoch nur einen Basistarif enthalten die Teilkaskoversicherung Leistungen entweder nur eine geringe oder gar keine Entschädigung für die entstandenen Folgeschäden.
Teilkasko Glasbruch
Auch ein Glasbruch Schaden ist im Versicherungsschutz der Teilkasko enthalten. Für Steinschläge gibt es die Möglichkeit einer Reparatur. In den meisten Fällen kooperiert die Kfz-Versicherung mit Firmen wie z. B. dem Scheiben Doktor oder CarGlass. Wird eine Steinschlag Reparatur über eine dieser Firmen abgewickelt, entfällt in vielen Fällen die Zahlung Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Teilkaskoversicherung Werkstattbindung
Entschliessen Sie sich bei den Teilkaskoversicherung Leistungen für einen Tarif mit Werkstattbindung, können Sie Ihren Beitrag um ca. 10 – 15% reduzieren. Im Falle eines Teilkaskoschadens werden die Teilkaskoversicherung Leistungen über eine Partnerwerkstatt der Kfz Versicherung abgewickelt, incl. Garantie auf ausgetauschte Fahrzeugteile – oft mit Fahrzeugabhol- und Bringservice und Leihwagen für die Dauer der Reparatur.
Teilkaskoversicherung Neuwertentschädigung
Je nach Tarif und Kfz Versicherung schwanken die Leistungen der Teilkaskoversicherung bei der Neuwertentschädigung zwischen 6 – 24 Monate, dieser Punkt kann z. B. bei einem Diebstahl des Fahrzeugs relevant werden.
Teilkaskoversicherung Kaufwertentschädigung
Relativ unbekannt ist eine Kaufwertenschädigung für finanzierte Fahrzeuge als zusätzlich mögliche Teilkaskoversicherung Leistungen, was allerdings einen Beitragszuschlag kostet.
Teilkaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit
Komfort Tarife enthalten oftmals als Zusatz zu den Teilkaskoversicherung Leistungen den Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, die eine Leistungskürzung zur Folge hätte.
Teilkaskoversicherung GAP Deckung
Die sog. GAP Deckung wird über die Teilkaskoversicherung Leistungen abgewickelt und enthält die Restforderung aus dem Leasingvertrag bei Verlust oder Totalschadens des Fahrzeugs, da der gezahlte Wiederbeschaffungswert in so einem Fall oft niedriger ausfällt, als die noch offenstehende Restforderung.
Was wird in der Teilkasko ersetzt?
Die Entschädigung in der Teilkasko beschränkt sich in der Regel auf die Reparaturkosten, bzw. bei Totalschaden auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des noch vorhandenen Restwertes und einer eventuellen Selbstbeteiligung.
Über den Wiederbeschaffungswert wird eine angemessene Summe gezahlt, damit ein gleichwertiges Auto (Alter und Zustand) gekauft werden kann.
Haben Sie einen sog. Kasko-Plus abgeschlossen, besteht während der Reparaturzeit die Möglichkeit, dass Ihnen ein Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Der Fahrzeugneuwert wird beispielsweise bei Diebstahl in der Regel nur bei einem max. 6 Monate alten Fahrzeug ersetzt, es sei denn Sie haben einen „Komfort Tarif“ abgeschlossen, der Ihnen den Fahrzeugneuwert auch bis zu max. 24 Monaten nach Neuzulassung ersetzt. Vorausgesetzt es wird auch tatsächlich wieder ein neues Fahrzeug erworben!
Auch fest angebaute Teile werden beim Diebstahl im Regelfall ersetzt, dabei handelt es sich z. B. um Schneeketten, Pannenwerkzeug, Dach- oder Heckständer, Kindersitze, Winterreifen bzw. Sommerreifen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich dabei um fest montierte Teile handelt, die verschlossen aufbewahrt wurden. Handys und Navigationsgeräte sind aber fast immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitversichert ist serienmäßiges Zubehör bei Diebstahl oder Zerstörung.
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