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Pferdehaftpflicht Einschlüsse

Wichtige Pferdehaftpflicht Einschlüsse sind Versicherungsschutz für Turniere oder private Kutschfahrten, auch die Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung bzw. gelegentliche Fremdreiter.

Pferdehaftpflicht Einschlüsse

Die Pferdehaftpflicht umfasst auch Turnierreiten, private Kutschfahrten und eine Reitbeteiligung, wenn vereinbart.

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  • Einschluss von Fohlen
  • Turnierreiten
  • Private Kutschfahrten
  • Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung / Fremdreiter
  • Weitere Einschlüsse und Klauseln



Kostenpflichtige oder beitragsfreie Pferdehaftpflicht Einschlüsse


Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung bzw. Fremdreiter

Die unentgeltliche Reitbeteiligung – Fremdreiterrisiko – ist in vielen Tarifen der Pferdehaftpflicht entweder bereits vorhanden oder kann beitragsfrei eingeschlossen werden. Viele Versicherungen gehen dazu über, den Fremdreiter bzw. die Reitbeteiligung dem Pferdehalter haftungstechnisch gleichzustellen und bei namentlicher Nennung der Reitbeteiligung kann oftmals ein Regreßverzicht vereinbart werden.

Pferdehaftpflicht Flurschäden und Deckschäden

Die Pferdehaftpflicht Einschlüsse sollten auch Flurschäden und Deckschäden beinhalten. So können Pferde bei landwirtschaftlich genutzten Flächen teure Schäden an Bäumen verursachen oder die Saat eines Bauerns so schwer schädigen, dass der Bauer einen kompletten Ernteausfall einfordern kann.
Insbesondere Besitzer eines Hengstes sollten auf den Einschluss von Deckschäden achten. Denn wenn eine fruchtbare Stute ohne Einverständnis gedeckt wird, haftet der Besitzer des Hengstes für die medizinische Versorung der Stute, die Betreuung des Fohlens und für einen möglichen Verdienstausfall, wenn die Stute z. B. im professionellen Reitsport eingesetzt wurde und durch die Trächtigkeit ausfällt.

Weitere Pferdehaftpflicht Einschlüsse

Zu den weiteren wichtigen Einschlüssen zählen auch z. B. die Forderungsausfalldeckung, ein evtl. Aufenthalt im Ausland oder der Einschluß von beweglichen oder unbeweglichen Mietsachschäden.

Achtung: Pferdehaftpflicht Versicherungsbedingungen

Standardangebote bieten oft nur einen lückenhaften Versicherungsschutz. Anbieter, die sich auf Tierversicherungen spezialisiert haben, bieten hingegen einen umfangreicheren Schutz und haben klare Regeln definiert, wie z. B. :

  • keine Vorschriften zur Zaunhöhe
  • incl. gewollten und ungewollten Deckschäden
  • Schutz auch beim Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung, oder beim Reiten ohne Sattel
  • Versicherungsschutz auch beim Mitführen eines Handpferdes oder beim Führen eines Pferdes ohne Halfter oder Trense

Sind solche Dinge im vorhinein nicht geklärt, führt dies in der Regel zum Verlust des Versicherungsschutzes.


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Weitere Info´s zum Thema Pferdehaftpflicht




Das Themengebiet Pferdehaftpflicht Einschlüsse gehört zum Bereich Tierversicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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