Die Privathaftpflicht Einschlüsse wie Forderungsausfalldeckung, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden und Schlüsselverlust sind in Basispaketen oft nicht vorhanden.
- Privathaftpflicht Einschlüsse
- Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung
- Privathaftpflicht Mietsachschäden
- Privathaftpflicht deliktunfähige Kinder
- Privathaftpflicht Schlüsselverlust
Privathaftpflicht Einschlüsse
Denn Tatsache ist, noch immer sind sehr viele Menschen nicht versichert und wenn von solchen Personen auch privat „nichts zu holen“ ist, bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen. Die Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung schützt Sie in diesem Fall auch vor nicht versicherten Hundehaltern.
Privathaftpflicht Mietsachschäden
Der Einschluss von Privathaftpflicht Mietsachschäden ist z. B. für alle wichtig, die in einer Mietwohnung wohnen oder sich in einem Ferienhaus einmieten.
Die Leistungen der Privathaftpflicht Mietsachschäden beziehen sich aber nur auf fest mit dem Gebäude verbundenes Eigentum, wie z. B. Teppichböden, Durchlauferhitzer o. ä.
Kann Ihr Vermieter sich durch anderweitige Versicherungen selbst vor Schäden schützen, greift die Deckung für Mietsachschäden nicht, z.B. bei Bruch einer Fensterscheibe, hierfür gibt es eine Glasversicherung.
Privathaftpflicht Gefälligkeitsschäden
Der Einschluss von Privathaftpflicht Gefälligkeitsschäden ist z.B. wichtig, wenn man einem Freund beim umziehen hilft und dabei etwas kaputt geht. Meistens enthält der Einschluss Privathaftpflicht Gefälligkeitsschäden jedoch eine Selbstbeteiligung.
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
Der Einschluss der Deliktunfähigkeit in der Privathaftpflicht wäre wichtig für Kinder, die Schäden im motorisierten Straßenverkehr anrichten könnten (bis unter 10 Jahre). Der Einschluss der Privathaftpflicht Deliktunfähigkeit greift auch, wenn die Kinder zwischen 7 und 18 Jahre alt sind, aber die vom Gesetz geforderte Einsicht in Ihr Tun noch nicht haben. Sowohl die Privathaftpflicht, als auch der Gesetzgeber unterscheiden in solchen Fällen zwischen schuldunfähigkeit und deliktfähigkeit.
Privathaftpflicht Schlüsselverlust
Über das Risiko Privathaftpflicht Schlüsselverlust kann das verlieren privater bzw. beruflicher Schlüssel in der Privathaftpflicht mitversichert werden. Insbesondere wer über sog. Generalschlüssel verfügt, wie es z. B. häufig in Kindergärten der Fall ist, hat über den Schlüsselverlust Einschluss zusätzliche Sicherheit. Denn nicht selten, wenn mehrere Schlösser durch einen Schlüsselverlust ausgetauscht werden müssen, kommen schnell bis zu 15.000 Euro an Schadensersatzforderungen auf Sie zu. Das Schlüsselverlust Risiko ist sowohl für private, als auch für betriebliche Schlüssel erhältlich, wobei das eine nicht auch automatisch den anderen Punkt einschließt, Kostenpunkt ca. 15 Euro im Jahr.
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