Die Privathaftpflicht Haftung lässt sich vom Gesetz ableiten. Denn als Haftungsgrundlage dient das Bürgerliche Gesetzbuch.
Die Haftungsgrundlage der Privathaftpflicht zum Schadensersatz. zum Privathaftpflicht Vergleich >
- Privathaftpflicht Haftung FAQ
- Voraussetzungen für Schadensersatz
Privathaftpflicht Haftung
§ 823 BGB Absatz 1:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Haftung erfolgt grundsätzlich unbegrenzt!
Privathaftpflicht Haftung kleine Ursache – grosse Wirkung
Eine Sekunde Unaufmerksamkeit kann schlimme Folgen haben!!!
Damit in der Haftpflichtversicherung ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, müssen 5 Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Vorliegen eines Verschuldens unterteilt in:
– Vorsatz (absoluten und bedingten Vorsatz)
Definition: vorsätzlich handelt, wer bewusst oder gewollt einen Schaden herbeiführt
– Fahrlässigkeit (grobe oder leichte - Verletzung eines Rechtsgutes (Leben, Körper, Ehre…)
- Widerrechtlichkeit
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Deliktfähigkeit (s. a. Aufsichtspflicht)
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Das Themengebiet Privathaftpflicht Haftung gehört zur Rubrik Haftpflichtversicherung im Themenberereich Versicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.