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Reisegepäckversicherung Ausschlüsse

Die Reisegepäckversicherung Ausschlüsse sorgen für einen stabilen Beitrag.

Reisegepäckversicherung Ausschlüsse
Die Reisegepäckversicherung Ausschlüsse schränken den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung ein.

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  • Ausschlüsse von Gegenständen
  • Ausschlüsse durch bestimmte Gefahren
  • Nichtversicherte Schadensart
  • Nur begrenzt schadensersatzpflichtig
  • Diebstahl aus Kfz oder Wasserfahrzeug




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  • Reiseversicherung Video

Die Reisegepäckversicherung Ausschlüsse

Die Reisegepäckversicherung Ausschlüsse beinhalten ganz bestimmte Gegenstände:

  • Geld, Wertpapiere
  • Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art – ausgenommen Ausweispapiere
  • Handy, Mobiltelefon
  • Laptop
  • Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert
  • Kontaktlinsen
  • Prothesen jeder Art
  • Land, Luft und Wasserfahrzeug jeweils mit Zubehör – ausgenommen Schlauchboote
  • Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte

Auch bestimmte Ereignisse fallen unter den Ausschlüssen der Reisegepäckversicherung:

  1. Gefahren des Krieges und ähnlichem
  2. Kernenergie
  3. Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand


Weitere Reisegepäckversicherung Ausschlüsse

Die nachfolgenden Ausschlüsse beziehen sich auf die jeweilige Schadenart:

  • Schäden durch natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sachen, Abnutzung oder Verschleiß
  • Schäden während des Zeltens oder Campings innerhalb des hierfür benutzten Geländes, es sei denn, dass hierüber eine besondere Vereinbarung besteht

Kein Ausschluß, aber nur begrenzt schadensersatzpflichtig:

  • Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall,
    sowie an Foto, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen
    jeweils mit Zubehör, wenn diese sich nicht in
    unbeaufsichtigten Fahrzeugen oder Anhängern befinden
  • Schäden durch verlieren
  • Schäden an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden


Diebstahl aus Kfz oder Wasserfahrzeug

Da die Reisegepäckversicherung auch für entwendetes Gepäck aufkommt, wenn man mit dem Auto oder einem Wasserfahrzeug unterwegs ist, sollte man wissen, worauf man achten sollte, wenn man hinterher eine entsprechende Entschädigung verlangt.
Voraussetzungen für Versicherungsschutz von Reisegepäck im Kfz und Wasserfahrzeug z. B. bei Diebstahl
Schutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl besteht nur, wenn:

  • sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch
    Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet –
    bei unbeaufsichtigten abgestellten Fahrzeugen oder Anhängern
  • sich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr ereignet hat
  • sich das Fahrzeug oder der Anhänger in einer abgeschlossenen
    Garage- Parkhäuser oder Tiefgaragen befunden hat
  • der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht
    länger als 2 Stunden eingetreten ist

Sind die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Entschädigung in der Reisegepäckversicherung der Höhe nach begrenzt.

Ersetzt wird in der Regel der Zeitwert, bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten max. bis zur Höhe des Zeitwertes ersetzt.


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Das Themengebiet Reisegepäckversicherung gehört zum Bereich Reiseversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Reiseversicherung Video

Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Reiseversicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen zum Leistungspektrum der Reiseversicherung an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: zur Reiseversicherung als Entscheidungshilfe (3.30 min)





 

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