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Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung

Wer nach Möglichkeiten für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sucht, wird es schwer haben.

Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung
Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung: Eine Rückkehr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung FAQ

Für Privatversicherte ist die „Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung“ nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Allerdings ändert sich in diesem Bereich auch stets die Gesetzesgrundlage und eine Rückkehr ist nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich oder bisweilen sogar unmöglich.

Privatversicherte haben z. B. ein Sonderkündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung, wenn Sie aufgrund einer plötzlichen Schwerstbehinderung einen Schwerbehindertenausweis beantragen und nur noch über ein geringes Einkommen verfügen.

GKV Rückkehr bei Wiedereinstieg in das Angestelltenverhältnis

Selbständige, die zurück in ein Angestelltenverhältnis gehen, können in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn:

  • Ihr Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt
  • Sie zu Beginn der Anstellung noch keine 55 Jahre alt sind
  • Ihre hauptberufliche Selbständigkeit aufgeben
  • die private Krankenversicherung gekündigt wurde und auch keine Anwartschaft mehr besteht

Eine Mindestbeschäftigungszeit von einem bestimmten Zeitraum ist entfallen.

GKV Rückkehr für Schwerbehinderte

Damit haben auch privat Krankenversicherte eine Rückkehr Möglichkeit über die private Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied zu wechseln!

Das Sonderrecht zur Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung gilt jedoch nur für 3 Monate ab Feststellung der Schwerbehinderung und ist nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen möglich.

GKV Rückkehr Voraussetzungen

Bedingung für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist, dass ein Verwandter 1. Grades (Vater, Mutter, Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft) in den letzten fünf Jahren, mindestens 3 Jahre lang Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist. Auch nachzulesen unter SGB IX für Schwerbehinderte unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 oder § 2 Abs. 2 SGB IX.

Dieses Sonderkündigungsrecht bietet somit auch z. B. Selbständigen, die aufgrund Ihrer Schwerbehinderung den Beitrag für die private Krankenversicherung (oder dem Basistarif mit z. Zt. rund 570 €) nicht mehr aufbringen können, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden.


Wenn nur ein geringes Einkommen besteht, berechnet die gesetzliche Krankenversicherung bei der Rückkehr den Beitragssatz von 840 € monatlichem Verdienst und man würde als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Beispiel nur rund 125 € monatlichen Beitrag zahlen.

Problematisch wird die GKV-Rückkehr, je älter Sie bei Eintritt der Schwerstbehinderung sind, da manche Krankenkassen Ihnen aufgrund des Alters den Zutritt trotzdem verweigern dürfen.

Allerdings wird man nicht in jeder Krankenkasse aufgenommen. Für die gesetzliche Krankenversicherung Rückkehr – gibt es je nach Kasse – Altersbeschränkungen.

Krankenkasse ohne Altersbegrenzung

Laut aktueller Recherche (05/2015) gibt es keine Krankenkasse mehr ohne Altersgrenze. Die von Finanztest 2009 benannte IKK Südwest-Direkt hat jetzt eine Altersgrenze von 45 Jahren. Seit dem Bericht hat sich so einiges geändert, hier die aktuellen Ergebnisse:

Krankenkasse mit Altersbegrenzung 30 Jahre

– >> Krankenkasse – BKK HMR

Krankenkasse mit Altersbegrenzung 40 Jahre

– >> Krankenkasse – IKK Niedersachsen Jetzt: AOK

Krankenkasse mit Altersbegrenzung 45 Jahre

– >> Krankenkasse – Brandenburgische BKK
– >> Krankenkasse – BIG Direkt
– >> Krankenkasse – IKK Südwest Direkt

– >> Krankenkasse – BKK Gesundheit – Jetzt DAK
– >> Krankenkasse – Vereinigte IKK – jetzt IKK Classic
– >> Krankenkasse – SBK Siemens BKK

Krankenkasse mit Altersbegrenzung 55 Jahre gibt es anscheinend nicht mehr. Die in Finanztest aufgeführten Krankenkassen haben die Altersgrenze auf max. 45 Jahre angehoben.

Sollten Sie sich auf die weitere Suche nach einer geeigenten Krankenkasse begeben, geben wir Ihnen den Tipp, sich die jeweilige Satzung der Krankenkasse anzusehen. Mit dem Suchbegriff „Schwerbehinderte“ kommt man in der Regel zu schnellen Ergebnissen.
Sollten Sie eine Krankenkasse mit einer höheren Altersgrenze finden, würden wir uns über eine Nachricht freuen, damit auch andere mit der gleichen Problematik eine Chance haben.

PKV – GKV – Ursprüngliche Quelle: Finanztest 5/2009 – aufgrund von Fusionen haben sich die Namen der Krankenkassen geändert – Namen aktualisiert 05/2015

Viele Krankenkassen verweigern die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bereits ab einem Alter von 30 Jahren.

Einige der hier aufgeführten Krankenkassen verlangen als zusätzliche Voraussetzung:

– die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit
– Bezug von ALG I
– oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung

Niedriges Einkommen

Eine weitere Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bietet sich, wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt – bei Versicherten die bereits vor dem 31.12.2002 eine private Krankenversicherung besaßen gilt nicht die Versicherungspflichtgrenze sondern die Beitragsbemessungsgrenze – oder bei Arbeitslosigkeit (aber auch dann kann es möglich sein, dass Sie zumindest für ein weiteres Jahr, die Beiträge für die PKV aufbringen müssen).


GKV Rückkehr ausgeschlossen

Die aufgeführten Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gelten nicht, wenn in der Vergangenheit ein Antrag auf Befreiung der Krankenversicherungspflicht gestellt wurde und Sie zusätzlich auch noch das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Für manche über 55-Jährigen gibt es noch eine Rückkehr Möglichkeit, wenn in den letzten 5 Jahren eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wenigstens für einen Tag bestand.

Kontaktinformationen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Da wir Versicherungmakler sind, dürfen wir in diesem Bereich keinerlei Rechtsberatung durchführen. Die Darstellung zu dem betreffenden Thema stellt ausschließlich Serviceleistungen dar und bietet keinerlei Gewährleistung über die Vollständigkeit!

Hier finden Sie eine Auflistung zu den Kontaktinformationen der gesetzlichen Krankenkassen:

BKK HMR – Betriebskrankenkasse Herford, Minden, Ravensberg
Am Kleinbahnhof 5, 32051 Herford
Tel: 05221-1026-0
www.bkk-hmr.de

Brandenburgische BKK
Werkstr. 10, 15890 Eisenhüttenstadt
Tel: 03364-4013-0
www.brandenburgische-bkk.de

Siemens BKK
Heimeranstr. 31, 80339 München
Tel: 08000-725725725-0
www.sbk.org

IKK Classic
IKK Baden Württemberg, IKK Hessen, IKK Thüringen, IKK Hamburg
Tannenstr. 4b, 01099 Dresden
Tel: 0800-4551111
www.ikk-classic.de

Vereinigte IKK – jetzt auch IKK Classic

BKK Gesundheit – jetzt DAK Gesundheit
Wächtersbacher Str. 89, 60386 Frankfurt
Tel: 01802-10161016
www.bkkgesundheit.de

IKK Südwest
Berliner Promenade 1, 66111 Saarbrücken
Tel: 0681-93696-0
www.ikk-suedwest.de

BIG direkt
Rheinische Str. 1, 44137 Dortmund
Tel: 0231-5557-0
www.big-direkt.de

IKK Niedersachsen – in Fusion mit der AOK Niedersachsen
Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover
Tel: 0511-8701-0
www.aok.de


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Das Themengebiet Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung gehört zur Rubrik Krankenversicherung im Themenberereich Versicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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Kurzvideo: zur Krankenversicherung als Entscheidungshilfe (2.39 min)





 

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