Einige Auslandskrankenversicherung Urteile müssen sich mit den unterschiedlichsten Personenschäden auseinander setzen.
- Auslandsreisekrankenversicherung Urteile
- Längere Erkrankung, falsche Belege
- Reiserücktransport, Herzerkrankung
- Auslandskrankenversicherung
- mehr Informationen
- Reiseversicherung Video
Auslandsreisekrankenversicherung Urteile
Je nach Reiseversicherung – Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.
§§ – Urteile Auslandskrankenversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung – Erkrankung länger als 42 Tage
Auslandsreisekrankenversicherung – Falsche Belege eingereicht
Auslandsreisekrankenversicherung – Reiserücktransport psychisch
Reisekrankenversicherung – Incoming – bei Herzerkrankung
Auslandsreisekrankenversicherung – Erkrankung länger als 42 Tage
Üblicherweise besteht in der Auslandskrankenversicherung(Jahresvertrag)für bis zu 42 Tage Versicherungsschutz. In diesem Fall erkrankte die versicherte Person am 15. Reisetag und verblieb bis zum 45. Tag der Reise im Krankenhaus. Die Auslandskrankenversicherung weigerte sich den Krankenhausaufenthalt über den 42. Tag hinaus zu zahlen. Die Richter sahen dies jedoch anders, entscheidend sei wann die Erkrankung eingetreten ist.
LG Coburg, AZ. 32 S 11/08
Auslandsreisekrankenversicherung – Falsche Belege eingereicht
Durch das Einreichen falscher Belege oder veralteter Belege in der Auslandskrankenversicherung, auch wenn sie „dazwischengerutscht“ sind, kommt der Verdacht der Täuschung auf, den man in den seltesten Fällen entkräften kann. Dies stellt eine Obliegenheitsverletzung dar und hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz komplett entfällt und keinerlei Kosten übernommen werden.
AG München, AZ. 262 C 14671/05
Auslandsreisekrankenversicherung – Reiserücktransport psychisch
Auch wenn ein Reiserücktransport medizinisch notwendig ist, werden die Kosten bei einer kurzfristigen Auslandsreisekrankenversicherung nicht übernommen, wenn der Grund dafür eine psychische Erkrankung ist. Bei Jahresverträgen ist für dessen Kostenübernahme eine vorherige Wartezeit von 8 Monaten vorgesehen.
AG Köln, Az. 118 C 599/06
Reisekrankenversicherung – Incoming – bei Herzerkrankung
Trotz einer vorliegenden Herzerkrankung musste eine Reisekrankenversicherung die verursachten Gesundheitskosten durch einem Herzinfarkt bezahlen, weil dieser bei Reiseantritt nicht vorhersehbar gewesen wäre. Dies betraf eine im Ausland lebende Frau, die in Deutschland Ihren Sohn besuchen wollte und bereits vor Jahren einen Herzinfarkt hatte – an Bluthochdruck, Herzrhytmusstörungen und Diabetes litt.
OLG Köln, Az. 20 U 62/09
⇦ zurück | Reiserücktrittsversicherung
Reisegepäckversicherung | weiter ⇨
Das Themengebiet Auslandskrankenversicherung Urteile gehört zur Rubrik Versicherungsschaden & Urteile und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.
Mehr zur: Auslandskrankenversicherung |
Inhaltsverzeichnis zum Thema: Auslandskrankenversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Auslandskrankenversicherung Leistungen
- Auslandskrankenversicherung Ausschlüsse
- Auslandsreisekrankenversicherung Test
- Auslandskrankenversicherung Vertragsarten
- Auslandskrankenversicherung Schaden
- Auslandskrankenversicherung Kündigung
- Auslandsreisekrankenversicherung Urteile
Diese Themen könnten Sie vielleicht auch noch interessieren:
Reiseversicherung Video
Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Reiseversicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen zum Leistungspektrum der Reiseversicherung an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.
Kurzvideo: zur Reiseversicherung als Entscheidungshilfe (3.30 min)