Die Bauherrenhaftpflicht wird standardmäßig bei vielen Bauprojekten abgeschlossen.
Die Bauherrenhaftpflicht Leistungen: Umfang, Deckung, Versicherungssumme und die Mitversicherung von einem Kran. zum Bauherrenhaftpflicht Vergleich >
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Die Bauherrenhaftpflicht Leistungen im Überblick
Was ist versichert?
Der Umfang der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist vergleichbar mit der Privathaftpflicht.
Die Leistungen der Bauherrenhaftpflicht beinhalten:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden – in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich gegebenenfalls vor Gericht- abgewehrt.
Weitere zusätzliche Leistungen sind u. a.:
Haftpflichtansprüche wegen Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, aber nur solange es sich nicht um das Baugrundstück selbst handelt.
Darüberhinaus sind im Leistungsumfang der Bauherrenhaftpflicht auch Sachschäden durch Abwässer eingeschlossen.
Bauausführungen in Eigenleistung und/oder eigene Bauleitung, müssen immer separat mit eingeschlossen werden. Über diesen Einschluss wäre dann auch die sogenannte Selbsthilfe am Bau mitversichert.
Mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen sind in Bezug auf durch Ausführung und Verrichtung verursachte Schäden mitversichert.
Gegebenenfalls kann auch die Planung und die Bauleitung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherungssumme
Für möglichst umfangreiche Bauherrenhaftpflicht Leistungen, sollte die gewählte Deckungssumme bzw. Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € betragen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung Einschluss von Baugeräten, Kran, Turmdrehkran
In den Bauherrenhaftpflicht Leistungen eingeschlossen, sind bestimmte für den Hausbau benötigte Arbeitsmaschinen. Mitversichert in der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen einschl. des verantwortlichen Führers und der zur Bedienung berechtigten Personen, aber meist nur nach besonderer Vereinbarung der Einsatz von Baugeräten wie z. B. den Turmdrehkran.
Schäden durch Arbeitsgeräte, die sich nicht aus eigener Kraft fortbewegen können, z. B. Betonmischer sind auch ohne besondere Vereinbarung in der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert.
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