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Bauherrenhaftpflicht Leistungen

Die Bauherrenhaftpflicht wird standardmäßig bei vielen Bauprojekten abgeschlossen.

Bauherrenhaftpflicht Leistungen

Die Bauherrenhaftpflicht Leistungen: Umfang, Deckung, Versicherungssumme und die Mitversicherung von einem Kran.

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Die Bauherrenhaftpflicht Leistungen im Überblick

Was ist versichert?
Der Umfang der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist vergleichbar mit der Privathaftpflicht.
Die Leistungen der Bauherrenhaftpflicht beinhalten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden – in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich gegebenenfalls vor Gericht- abgewehrt.

Weitere zusätzliche Leistungen sind u. a.:
Haftpflichtansprüche wegen Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, aber nur solange es sich nicht um das Baugrundstück selbst handelt.

Darüberhinaus sind im Leistungsumfang der Bauherrenhaftpflicht auch Sachschäden durch Abwässer eingeschlossen.


Bauausführungen in Eigenleistung und/oder eigene Bauleitung, müssen immer separat mit eingeschlossen werden. Über diesen Einschluss wäre dann auch die sogenannte Selbsthilfe am Bau mitversichert.

Mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen sind in Bezug auf durch Ausführung und Verrichtung verursachte Schäden mitversichert.

Gegebenenfalls kann auch die Planung und die Bauleitung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherungssumme

Für möglichst umfangreiche Bauherrenhaftpflicht Leistungen, sollte die gewählte Deckungssumme bzw. Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € betragen.


Bauherrenhaftpflichtversicherung Einschluss von Baugeräten, Kran, Turmdrehkran

In den Bauherrenhaftpflicht Leistungen eingeschlossen, sind bestimmte für den Hausbau benötigte Arbeitsmaschinen. Mitversichert in der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen einschl. des verantwortlichen Führers und der zur Bedienung berechtigten Personen, aber meist nur nach besonderer Vereinbarung der Einsatz von Baugeräten wie z. B. den Turmdrehkran.

Schäden durch Arbeitsgeräte, die sich nicht aus eigener Kraft fortbewegen können, z. B. Betonmischer sind auch ohne besondere Vereinbarung in der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert.


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Das Themengebiet Bauherrenhaftpflicht gehört zum Bereich Versicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Bauversicherung Video

Lassen Sie sich von unserem kurzweiligen Bauversicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: zur Bauversicherung als Entscheidungshilfe (2.36 min)





 

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