Die Bauherrenhaftpflicht für unbebaute Grundstücke sollte man haben, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht.
Der Eigentümer haftet auch für Schäden, die auf seinem unbebauten Grundstück entstehen. zum Bauherrenhaftpflicht Vergleich >
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Bauherrenhaftpflicht unbebaute Grundstücke
Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen.
Die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke haftet, wenn der Eigentümer z. B. im Winter seine Streupflicht vernachlässigt. Diese Versicherung macht aber nur dann Sinn, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder keine Bebauung geplant ist.
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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Bauherrenhaftpflicht
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