Für die Berufsunfähigkeit Definition werden je nach Versicherungsbedingungen unterschiedliche Formulierungen angewendet.
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Berufsunfähigkeit Definition
Je nach Tarif werden für die Berufsunfähigkeit Definition bestimmte Formulierungen verwendet, die entscheidend für einen späteren Leistungsbezug sein können.
§ 172 Abs. 2 VVG – Berufsunfähig ist:
wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Berufsunfähigkeit Definition Formulierung 2
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Größtenteils zählen hier auch Pflegebedürftige mit mind. Pflegestufe 1 hinzu.
Die zweite Formulierung ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung eindeutig günstiger, denn der springende Punkt ist:
…die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Bei der zweiten Formulierung wird eine mögliche Verweisung eingeschränkt.
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