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Lexikon: Berufsunfähigkeitsversicherung Arztanordnungsklausel

Die Berufsunfähigkeitsversicherung Arztanordnungsklausel findet man in der Regel in Basistarifen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung Arztanordnungsklausel
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arztanordnungsklausel beinhaltet, kann diese auch nicht umgangen werden, wenn man Leistungen beziehen möchte.

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Berufsunfähigkeitsversicherung Arztanordnungsklausel

Zur Verbesserung des Gesundheitszustandes, bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit, sind ärztliche Anordnungen zu befolgen.
Was im Rahmen der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung als zumutbar erscheint wird ganz unterschiedlich in der Praxis angewendet.


Umgehen kann man die Arztanordnungsklausel, in dem man eine Berufsunfähigkeitsversicherung wählt, die auf diesen Punkt ausdrücklich verzichtet, was in der Regel in Standard Bu Verträgen bzw. Basis BUZ Versicherungen nicht der Fall ist.


Die Arztanordnungsklausel beinhaltet in einem gewissen Grad beispielsweise die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente, das Tragen von Prothesen oder bestimmte Operationen, wenn diese erfolgsversprechend eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit versprechen, was in erster Linie das Ziel bei einer möglichen Berufsunfähigkeit sein sollte.

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