Der Berufsunfähigkeitsversicherung Prognosezeitraum kann bis zu drei Jahre betragen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung Prognosezeitraum
Die versicherte Person muss voraussichtlich auf Dauer ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Darunter versteht man einen Prognosezeitraum von 3 Jahren. Zugunsten der versicherten Person haben viele Unternehmen diesen Prognosezeitraum verkürzt auf 6 Monate.
Dies muss aber ausdrücklich in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung genannt werden, sonst gelten die 3 Jahre als Prognosezeitraum. Wurde bei Abschluss keine Karenzzeit vereinbart, zahlen die Bu Versicherer dann häufig auch rückwirkend für die ersten 6 Monate.
Konkret heißt dies, dass Ihr Hausarzt z. B. eine mind. 3-jährige Berufsunfähigkeit attestieren muss bzw. mind. 6 Monate bei verbesserten Versicherungsbedingungen. Erst wenn dies bescheinigt wurde und die Berufsunfähigkeitsversicherung dem zustimmt, erhalten Sie Ihre vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Innerhalb des Prognosezeitraums werden trotzdem in regelmäßigen Abständen Abfragen zum Gesundheitszustand gestellt, die in der Regel der Hausarzt dann auch beantworten muß und eine Mitwirkung Ihrerseits vorausgesetzt wird.
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