Um eine gesetzliche Berufsunfähigkeit anerkannt zu bekommen, müssen viele Kriterien erfüllt sein.
Gesetzliche Berufsunfähigkeit: Die gesetzliche Rentenversicherung hat andere Kriterien zur Feststellung. Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich >
- Gesetzliche Berufsunfähigkeit FAQ
- Volle Erwerbsminderungsrente
- Halbe Erwerbsminderungsrente
- Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Berufsunfähigkeit FAQ
Wer hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente?
Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 38% des letzten Bruttoeinkommens und ist nur erhältlich, wenn der Erkrankte oder Verunglückte weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Wer hat Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente?
Die halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn man noch in der Lage ist am Tag zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten.
Die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt dabei weder die persönliche Lebensstellung, berufliche Qualifikation, Einkommens- oder Arbeitsmarktsituation.
D. h.: Sie werden einfach per Gesetz dazu verpflichtet irgend einen anderen Job anzunehmen.
Für alle vor dem 1. Januar 1961 geborenen wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, bzw. Erwerbsminderungsrente gekürzt.
Da die gesetzliche Rentenversicherung aber schon immer andere Maßstäbe in Ihrer Beurteilung setzte, ob man berufsunfähig oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist, war es schon immer wichtig, zusätzlich eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung zu besitzen!
Gesetzliche Berufsunfähigkeit: Berufsgenossenschaft
Auch durch die Berufsgenossenschaft ist ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit versichert und die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente kann erfolgen, wenn die Berufsunfähigkeit nachweislich durch einen Arbeitsunfall oder durch eine anerkannte Berufskrankheit eingetreten ist.
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Das Themengebiet Gesetzliche Berufsunfähigkeit gehört zum Bereich Vorsorgeversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.