Die Gesetzliche Krankenversicherung Änderungen betreffen einen Großteil aller Versicherten. Es gibt Wahltarife, Hausarztmodelle und eine integrierte Versorgung.
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Gesetzliche Krankenversicherung Änderungen der Tarife
Seit April 2007 besteht jetzt erstmals zusätzlich die Möglichkeit je nach Einkommen und Gesundheitszustand aus verschiedenen Tarifen, einer gesetzlichen Krankenkasse zu wählen. Einsparen kann man dabei leider nicht mehr, seitdem der Gesetzgeber 2009 den einheitlichen Krankenkassensatz von 15,5% eingeführt hat. Noch lohnt es sich aber sich eine Krankenkasse zu suchen, die noch möglichst viele Zusatzleistungen oder Programme anbietet.
Gesetzliche Krankenkassen Änderungen Wahltarife
Wird einem ein sog. Wahltarif angeboten, sollte man das Angebot genau prüfen.
Eventuell werden Ihnen bis zu 20 verschiedene Wahltarife bei ein und derselben Krankenkasse angeboten.
Im Wahltarif werden z. B. feste Selbstbehalte angeboten und der Kunde erhält einen Bonus von der Krankenkasse, wenn er in dem Jahr seinen Arzt nicht aufsuchte. Muss der Kunde oder eines der Familienmitglieder in dem Jahr dann aber doch einen Arzt aufsuchen, kann es sein, dass die Rechnung beim Wahltarif nicht mehr aufgeht und letztendlich draufgezahlt wird.
Gesetzliche Krankenkassen Änderungen Wahltarife Wechsel, Kündigung
Wechselt man in einen Wahltarif sollte der Schritt gut überlegt sein, weil dann die Möglichkeit nach 18 Monaten die Krankenkasse zu wechseln entfällt und man 3 Jahre lang an die Krankenkasse gebunden ist, auch bei Beitragssatzerhöhungen, wenn man im Wahltarif eine SB und/oder Krankentagegeld mit vereinbart hat.
Grundsätzlich aber gilt: Niemand muss in einen der neuen Wahltarife wechseln!
Gesetzliche Krankenkassen Änderungen Integrierte Versorgung
Verpflichtend müssen alle Kassen eine integrierte Versorgung anbieten für chronische Krankheiten wie Diabetes, Herzstörungen, Asthma, Lungenerkrankungen oder Brustkrebs.
Bei der integrierten Versorgung stimmen sich Haus- und Fachärzte mit Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen bezüglich der Behandlung des Patienten ab und vermeiden damit Doppeluntersuchungen.
Gesetzliche Krankenkassen Änderungen Hausarztmodelle
Angeboten werden jetzt auch Hausarztmodelle. Bei einem Hausarztmodell ist die Arztwahl für den Patienten eingeschränkt, Sie müssen zu dem Arzt gehen, der von den Kassen ausgesucht wurde. Dieser muss sich dafür einer strengen Qualitätskontrolle unterziehen, um flächendeckend die Qualität zu verbessern.
Die Teilnahme an solchen Versorgungsformen können von den Kassen finanziell gefördert werden in Form von Streichung der Praxisgebühr, Bonuszahlungen o.ä.
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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Gesetzliche Krankenversicherung
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