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Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel

Der gesetzliche Krankenversicherung Wechsel, Krankenkassenwechsel: Pflichtmitgliedschaft, Kündigung, Sonderkündigungsrecht zum Krankenkassenwechsel.

Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Krankenkassenwechsel problemlos möglich.

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  • Pflichtmitgliedschaft
  • Wechsel – Wahltarif
  • Kündigung, Kündigungsfrist
  • Sonderkündigungsrecht
  • Arbeitgeberwechsel
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Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel bei Pflichtmitgliedschaft

Jeder der mindestens 18 Monate lang Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, kann einen Krankenkassenwechsel durchführen.

Die 18 Monate Pflichtmitgliedschaft gelten übrigens auch für den Fall einer neuen Arbeitsstelle.
Krankenkassenwechsel Wahltarife

Hat man sich für einen sog. Wahltarif der Krankenkasse entschieden, erhöht sich in diesem Fall die Pflichtmitgliedschaft von 18 auf 36 Monate. Während dieser Zeit besteht auch kein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitrags- erhöhung und ein Krankenkassenwechsel innerhalb dieser Frist ist nicht möglich.

Neu ab 2011 – Auch Wahltarife dürfen nach einem Jahr verlassen werden, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge erhöht oder einführt, es sei denn, im Wahltarif wurde eine SB und/oder Krankengeld mit vereinbart, dann gilt wieder die 3-Jahresfrist.


Krankenkassenwechsel Kündigungsfrist

Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse muss zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen.

Ihre Mitgliedschaft können sie formlos aber schriftlich kündigen. Nach Erhalt einer Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse, stellen sie einen Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse und fügen die Kündigungsbestätigung der alten Kasse bei.

Krankenkassenwechsel Sonderkündigungsrecht

Innerhalb von 2 Monaten nach Inkraftreten der Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht (nur eingeschränkt bei Wahltarifen s. o.), obwohl die Mitgliedschaft noch keine 18 Monate bestand, dies gilt auch bei einer Erhöhung durch eine Fusion zweier Krankenkassen.

Wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht, besteht eine sofortige Kündigungsmöglichkeit – auch wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten noch nicht erfüllt wurde.


Krankenkassenwechsel Arbeitgeberwechsel

Sollte die Mitgliedschaft zur bisherigen Krankenkasse noch keine 18 Monate bestanden haben, besteht auch bei einem Arbeitgeberwechsel nun nicht mehr die Möglichkeit einen Krankenkassenwechsel durchzuführen, weil auch in diesem Fall die 18 Monate als Mitglied der bisherigen Krankenkasse Voraussetzung für einen Wechsel sind.

Krankenkassenwechsel Krankenzusatzversicherung Kooperation

Bei einem Krankenkassenwechsel der gesetzlichen Krankenkasse, entfällt der evtl. gewährte Prämienrabatt auf den Vertrag der Krankenzusatzversicherung. Es besteht zwar auch in diesem Fall die Möglichkeit die Zusatzversicherung zu kündigen, aber die Annahme eines neuen Vertrages könnte aufgrund eines veränderten Gesundheitszustandes fraglich sein und der Vertrag würde aufgrund des neuen Eintrittsalters auch wesentlich teurer sein.


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Das Themengebiet Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel gehört zur Rubrik Krankenversicherung im Themenberereich Versicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Krankenversicherung Video

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Kurzvideo: zur Krankenversicherung als Entscheidungshilfe (2.39 min)





 

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