Häufig gestellte Fragen zur Hundekrankenversicherung haben wir hier in unserer Liste zusammen getragen.
Mit der Hundekrankenversicherung ab 36,90 €/mtl. Schutz vor hohen Tierarztkosten bei Ihrem Hund. Hundekrankenversicherung Vergleich >
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Hundekrankenversicherung FAQ
Häufig gestellte Fragen zu unserem Hundekrankenversicherung Vergleich finden Sie in dieser Auflistung. Wir hoffen damit, die größten noch offen stehenden Unklarheiten beseitigen zu können.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Hundekrankenversicherung und einer Hunde-Op Versicherung?
Beispiel: Ihr Hund hat Durchfall und verhält sich sehr merkwürdig. Sie gehen mit ihm zum Tierarzt. Dieser muss Ihren Hund röntgen und stellt fest, dass eine medikamentöse Behandlung zur Wiederherstellung beim Hund ausreichend ist. In diesem Fall übernimmt alle anfallenden Kosten nur die Hundekrankenversicherung. Würde der Arzt jedoch eine sofortige Op anraten, weil etwas schlimmeres dahinter steckt, würde in diesem Fall auch die Hunde-Op Versicherung alle anfallenden Kosten, die vor-, während und nach der OP nötig sind, übernehmen (im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, s. Hunde-Op Versicherung Vergleich).
- Ist in der Hundekrankenversicherung auch die Hunde-Op Versicherung enthalten?
Ja, auch die Op Kosten fallen unter den Versicherungsschutz der Hundekrankenversicherung
- Übernimmt die Hundekrankenversicherung auch Medikamente?
Bis zum Rahmen der Erstattungsgrenze werden in der Hundekrankenversicherung Medikamente übernommen. In der Hunde-Op Versicherung ebenfalls, allerdings nur für einen Zeitraum von 12 Tagen nach einer durchgeführten Op.
- Wird mein Hund auch mit einer Vorerkrankung z. B. Diabetes angenommen?
Dies ist eine Einzelfallprüfung und hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Eine Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall! Bei Beantragung einer Hunde-Op Versicherung sind die Aufnahmekriterien auf jeden Fall nicht ganz so streng, wie in der Hundekrankenversicherung. Nach erfolgter Antragstellung haben Sie 4 Möglichkeiten: 1. die Erkrankung spielt bei der Hundekrankenversicherung überhaupt keine Rolle, der Hund kann problemlos aufgenommen werden 2. die Versicherung lehnt das Risiko ab 3. die Versicherung nimmt das Risiko an – schliesst aber die bereits bestehende Erkrankung aus 4. die Versicherung nimmt einen Risikozuschlag – Sind Sie mit dem neuen Angebot nicht einverstanden, brauchen Sie es nicht annehmen und der Vertrag kommt nicht zustande.
- Wann kann ich den Kastrationszuschuss oder die Chipkostenbeteiligung in Anspruch nehmen?
Sobald Sie Ihre Police erhalten haben und der Versicherungsbeginn laut Antragstellung angefangen hat. Die Zuschüsse können somit schon während Ihrer Wartezeit in Anspruch genommen werden.
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Antragseingang bei der Versicherung. Weitere Voraussetzung ist die Einlösung der Abbuchung (ganz wichtig beim Erstbeitrag) oder die rechtzeitige Überweisung des Beitrags.
- Spielt die Bonität bei Beantragung der Versicherung eine Rolle?
Einige Unternehmen ziehen eine Schufa Auskunft ein und lehnen das Risiko ab, wenn diese negativ ausfällt.
- Kann ich trotzdem eine Hundekrankenversicherung abschließen obwohl ich einen negativen Schufaeintrag habe bzw. mein Antrag abgelehnt wurde?
Ja, entweder Sie beantragen die Versicherung dann über eine andere Person, die keinen Eintrag hat z. B. Eltern, Ehepartner oder Lebensgefährte, oder können der Antragsablehnung vorbeugen, in dem Sie bereit sind, den ersten Jahresbeitrag vollständig an die Versicherung zu überweisen. I.d.R. ist diese Maßnahme auch nur im ersten Versicherungsjahr notwendig, danach kann beispielsweise wieder monatlich gezahlt werden.
- Welche Vertragslaufzeiten sind möglich?
Eine Hundekrankenversicherung kann für die Dauer von 1, 3-, 5- und 10 Jahre abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit kann individuell im Vergleich oder im entsprechenden Onlinrechner angegeben werden.
- Welche Vorteile habe ich durch eine mehrjährige Vertragslaufzeit?
In der Regel erhält man ab einer Vertragslaufzeit von 3 – 5 Jahren einen Rabatt von 10% und bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren, sogar 20%
- Was passiert nach Ablauf der Vertragslaufzeit?
Der Vertrag läuft automatisch Jahr für Jahr weiter.
- Ist während der Vertragslaufzeit eine Kündigung möglich?
Die Vertragsdauer von 1- bzw. 3 Jahren muss in der Regel eingehalten werden. Darüberhinaus gehende Verträge können mit Ablauf des 3. Kalenderjahres jährlich gekündigt werden.
- Was passiert mit dem Vertrag, wenn mein Hund während dieser Zeit verstirbt?
Die Hundekrankenversicherung kann zu sofort aufgehoben werden und es erfolgt eine anteilige Erstattung Ihrer Prämie.
- Was passiert, wenn ich den Hund abgeben muss, z. B. wegen einer Allergie oder aus anderen Gründen?
Auch dann kann eine sofortige Vertragsaufhebung beantragt werden.
- Ändern sich die Konditionen nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit?
Nein. Die Konditionen und die Versicherungsbedingungen die zum Vertragsbeginn Ihrer Hundekrankenversicherung Bestand hatten, behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.
- Wird der Beitrag immer teurer, je älter mein Hund wird?
Feste Beitragsanpassungen während der Laufzeit, aufgrund des Alters, können Sie unserem Hundekrankenversicherung Vergleich (Altersbeschränkung für die Aufnahme) entnehmen. Zusätzliche Beitragsanpassungen, die durch einen Treuhänder festgestellt werden, können im vorhinein nicht durch uns prognostiziert werden. Dies liegt einzig und allein an der Zahlungsmoral und der Schadenhäufigkeit der Kunden.
- Wenn der Beitrag angepasst wird, kann ich den Vertrag dann sofort kündigen?
Jein – Sie können den Vertrag kündigen, wenn Sie nur eine reine Beitragsanpassung erhalten und keine Leistungsverbesserungen erfolgen.
- Erhalte ich einen Rabatt, wenn ich mehrere Hunde versichere?
Ja, in der Regel erhalten Sie einen Mehrtierrabatt in Höhe von 10%
- Gibt es einen Rabatt, wenn mein Hund eine besondere Ausbildung durchlaufen hat?
wenn dies der Fall ist, haben wir dies in unserem Hundekrankenversicherung Vergleich vermerkt.
- Wenn mein Hund die Ausbildung erst etwas später durchläuft, kann dann der Rabatt noch nachträglich beantragt werden?
Ja
- Gilt der Zuschuss für Impfungen und Parasitenmittel für jeden Hund einzeln oder für alle Hunde zusammen?
Den Zuschuss in der betreffenden Höhe ist für jeden Hund separat erhältlich.
- Bekomme ich den Zuschuss für Impfungen und Parasitenmittel regelmässig jedes Jahr?
Ja, der Zuschuss ist jedes Jahr erhältlich, wobei es zu beachten gilt, dass das Versicherungsjahr gültig ist und nicht das Kalenderjahr. D. h. schliessen Sie den Vertrag im Oktober ab und nehmen auch im Oktober die volle Erstattung in Anspruch, haben Sie erst im nächsten Jahr im Oktober einen Anspruch auf die nächste Erstattung.
- Muss ich die Ersttung für Impfungen und Parasitenmittel gleich vollständig in Anspruch nehmen??
Nein, die Erstattung kann auch in mehreren Teilen erfolgen.
- Wenn ich einen Schadensfall habe, muss ich mich dann immer erst an die Versicherung wenden?
In der Regel nicht (es sei denn, es ist in unserem Hundekrankenversicherung Vergleich mit aufgeführt). Sie gehen unmittelbar mit Ihrem Hund zum Arzt oder gegebenenfalls auch in die Tierklinik.
- Kann der Tierarzt oder die Tierklinik mit der Versicherung direkt abrechnen?
Ja, das ist möglich, wenn der Tierarzt oder die Tierklinik mitspielt. Verlangen diese jedoch eine Barzahlung, müssen Sie erst in Vorleistung treten und die Versicherung anschließend um eine Erstattung bitten.
- Wie schnell erfolgt eine Erstattung durch die Hundekrankenversicherung?
Im Regelfall dauert dies 1 Woche, wenn der Versicherung eine schlüssige Rechnung bzw. ein vom Tierarzt ausgefülltes Schadensformular vorliegt.
- Was bedeutet GOT bzw. 1-facher, 2-facher oder 3-facher Satz?
Dies betrifft die Gebührenordnung der Tierärzte, die für entsprechende Behandlungen festgelegt sind und sich am Grad des Aufwandes bemessen, damit keine willkürlichen Rechnungen gestellt werden können. In der Regel rechnet der Tierarzt nach dem 1-fachen bzw. 2-fachen Satz ab. Weitere Informationen unter: Hundekrankenversicherung Gebührenordnung
- Kann ich die Hundekrankenversicherung sofort in Anspruch nehmen?
Nein, in der Regel besteht eine Wartezeit (s. Hundekrankenversicherung Vergleich zum Punkt: Wartezeit). Davon ausgenommen sind eine evtl. Chipkostenbeteiligung, Kastrationszuschuss oder Zuschüsse zur Impfung bzw. Parasitenmittel. Diese können i.d.R. nach Policenerhalt in Anspruch genommen werden, Voraussetzung: Einlösung des Erstbeitrags s. Frage 1).
- Was passiert, wenn ich unwahre Angaben zum Gesundheitszustand von meinem Hund mache?
Im ersten Behandlungsfall fragt die Versicherung bei Unklarheiten oder Vermutungen beim jeweiligen Tierarzt nach. Bestätigt sich der Verdacht, muss die Versicherung in diesem Fall keine Erstattung leisten. Darüberhinaus kann die Versicherung den Vertrag aufgrund der unwahren Angaben kündigen, einen Risikozuschlag verlangen oder ein bestimmtes Risiko vom Vertrag ausschliessen.
- Kann ich die Versicherung anschließend kündigen?
Wenn Sie der Vertragsänderung nicht zustimmen, können Sie den Vertrag zu sofort kündigen.
- Haben die unrichtig gemachten Angaben evtl. weitere Folgen für mich?
Die Versicherung ist berechtigt, solche Fälle im Zentralregister der Versicherungen einzutragen, ob diese davon Gebrauch macht, ist jedoch Einzelfall abhängig und kommt auf das Unternehmen an. Sinn der Eintragung ist es, nachfolgende Unternehmen, die darauf Zugriff haben, über diesen Umstand zu informieren, so dass diese gegebenenfalls ein neu beantragtes Risiko ablehnen kann.
- Wenn mein Hund verstirbt, kann ich dann den Vertrag auf eine neuen Hund übertragen?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Die Versicherung muss erneut beantragt werden, die Gesundheitsfragen beantwortet und eine erneute Wartezeit eingehalten werden.
- Ist es für mich nicht günstiger, wenn ich die Hundekrankenversicherung direkt bei der Versicherung abschließe?
Nein, der Zahlbeitrag ist überall gleich, unabhängig ob Sie den Vertrag direkt bei der Versicherung abschließen oder z. B. über uns.
- Wenn ich einen Schadensfall habe, wohin schicke ich dann die Rechnung?
Sie können die Rechnungen bei uns einreichen oder um eine Erstattung zu beschleunigen direkt bei der jeweiligen Versicherung
- Ich möchte eine Versicherung beantragen, wie mache ich das?
Eine Beantragung ist Online direkt über unseren Hundekrankenversicherung Vergleich möglich, aber auch separat in der Sparte „Einzelrechner“.
- Ich habe ein Angebot angefordert und möchte es annehmen, wohin schicke ich die Unterlagen?
Haben Sie die Angaben vervollständigt können Sie das Angebot unterschrieben direkt an die jeweilige Versicherung rausschicken oder an unsere Adresse mit der Post an:
Verbraucher-Forum
Versicherungsmakler e.K.
Kornstrasse 2
31655 Stadthagen– oder per Fax an 05721-71591 – oder per email an: kontakt@verbraucherforum-info.de
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Das Themengebiet Hundekrankenversicherung Fragen gehört zum Bereich Hundeversicherung unter der Rubrik Tierversicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.
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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Hundekrankenversicherung
- Hundekrankenversicherung
- Häufig gestellte Fragen zur Hundekrankenversicherung
- Hundekrankenversicherung Krankheiten
- Hundekrankenversicherung Krankheiten
- Hundekrankenversicherung Ausschlüsse
- Hundekrankenversicherung Anbieter
- Hundekrankenversicherung sinnvoll?
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- Hundekrankenversicherung für ältere Hunde
- Hundekrankenversicherung mit Kastration
- Hundekrankenversicherung mit Haftpflicht
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