Der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflicht greift im gewissen Rahmen auch im Ausland.

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Jagdhaftpflicht Ausland
Die Jagdhaftpflicht Ausland schließt die gesetzliche Haftpflicht aus im angrenzenden Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit die Jagd im Inland ausgeübt wurde, mit ein. Das gilt auch für die Inanspruchnahme als Halter von Jagdhunden.
Auch im Ausland erfolgen die Leistungen der Jagdhaftpflicht in Euro.
Jagdhaftpflicht Ausland Kaution
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Schadenereignis innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von z. B. 25.000 Euro – je nach Versicherer – zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Jagdhaftpflichtversicherung
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