Die Jagdhaftpflicht Bedingungen bieten einige wichtige Zusätze, vor allem die Forderungsausfalldeckung sollte nicht unterschätzt werden.
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Jagdhaftpflicht Bedingungen
Versicherungsschutz über die Jagdhaftpflichtversicherung besteht nur, wenn man auch einen Jagdschein gelöst hat.
Viele gehen erst kurz vor Aufgang der Niederwildjagd zum Landkreis und lösen ihren Jagdschein. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz.
Soweit in einem Gastland Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, werden die jeweils geltenden Bestimmungen durch den deutschen Versicherungsschutz in der Regel nicht erfüllt.
Jagdhaftpflicht Bedingungen im Ausland
Muss im Ausland zusätzlich eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, erfolgt eine Leistung bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für den Teil des Schadens, der die Versicherungssumme der ausländischen Jagdhaftpflichtversicherung übersteigt.
Wer z. B. eine Taube erlegt ohne einen Hund dabei zu haben, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Strafen bis zu 25.000 Euro). Probleme mit dem Jagdschein sind dann vorprogrammiert.
Die Versicherung ausländischer Jäger erstreckt sich nur auf gesetzliche Haftpflichtansprüche nach deutschem Recht und auf Haftpflichtstreitigkeiten vor deutschen Gerichten.
Jagdhaftpflicht Forderungsausfalldeckung
Wichtig wäre darauf zu achten, dass im Vertrag die sog. Forderungsausfalldeckung eingeschlossen ist. Dieser Einschluss würde Ihren eigenen erlittenen Schaden ersetzen, wenn Sie von jemanden geschädigt würden, der gar keine Haftpflichtversicherung besitzt.
Zu beachten ist hier allerdings, dass es sich hierbei meist um größere Schäden handeln muss, und meistens bei vielen Versicherern eine Selbstbeteiligung in Höhe von z. B. 150 Euro fällig wird.
Um in diesem Bereich eine Entschädigung zu erhalten, müssen allerdings weitere Voraussetzungen erfüllt sein, wie z. B. das Vorhandensein eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteils etc.
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