Der Einschluß Pferdehaftpflicht Mietsachschäden ist für viele Reiter von zentraler Bedeutung.
Ein häufiger Streitpunkt sind die Pferdehaftpflicht Mietsachschäden. Unser Tipp zum Vertrag. zum Pferdehaftpflicht Vergleich >
- Mietsachschäden Definition
- Mietsachschäden als Ausschluß
- Mietsachschäden Beispiele
Pferdehaftpflicht Mietsachschäden
Achtung: Trotz Einschluss von Mietsachschäden wird in den Versicherungsbedingungen noch unterschieden zwischen beweglichen und unbeweglichen Mietsachschäden!
Mietsachschäden als genereller Ausschluß
Grundsätzlich sind in der Haftpflichtversicherung Mietsachschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Allerdings finden sich gerade bei Anbietern, die sich auf Tierversicherungen spezialisiert haben – und genau diese Thematik kennen – häufiger die Möglichkeit, diese Leistungen mit einzuschließen.
Sei es durch die Tarifwahl, bei der ein Exklusiv Tarif natürlich mehr Leistungen bietet, als ein Basistarif oder über die Möglichkeit eines zusätzlichen Einschlusses mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Pferdehaftpflicht Mietsachschäden Beispiele
Pferde sind auch bekannt als Fluchttiere. Sollte z. B. ein lautes Knallen oder ein fremdes Tier im Stall, wie ein Marder, Fuchs etc. das Pferd erschrecken, wird es versuchen aus der Box zu kommen. Auch Pferde, die generell viel draußen stehen, randalieren öfter mal in der Box.
Auch im Anhänger gibt es Pferde, die aus verschiedenen Gründen anfangen zu randalieren, z. B. weil noch ein weiteres Pferd fehlt – aus diesem Grund gibt es sogar Reiter, die grundsätzlich nur mit 2 Pferden fahren.
Andere Pferde randalieren, wenn Sie in den Anhänger einsteigen sollen.
Pferdehaftpflicht Checkliste – PDF
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