Bei einem Pferdehaftpflicht Schaden ist die Aufregung groß. Was tun? Wir informieren Sie über erste Schritte und Maßnahmen im Schadensfall.
Im Pferdehaftpflicht Schaden hat die Einhaltung von Obliegenheiten oberste Priorität. zum Pferdehaftpflicht Vergleich >
- Erste Schritte im Schadensfall
- Obliegenheiten
- Die Schadenminderungspflicht
- Die Kündigung im Schadensfall
Pferdehaftpflicht Schaden
Die Schadenminderungspflicht beim Pferdehaftpflicht Schaden
Auch im Schadensfall gilt die sog. Schadenabwendungs- und Minderungspflicht, d. h. zum Beispiel sich um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern und Notdienste alarmieren.
Soweit bekannt, ist die Pferdehaftpflichtversicherung unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, zu informieren.
Erhält der Schadenverursacher einen Mahnbescheid oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden, so muss er selbst unverzüglich tätig werden und Widerspruch einlegen.
Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte bzw. Verursacher keine Schadenersatzansprüche ohne Rücksprache mit der Pferdehaftpflichtversicherung anerkennen darf.
Die Kündigung nach einem Pferdehaftpflicht Schaden
Tritt ein Pferdehaftpflicht Schaden ein, haben Sie innerhalb von 4 Wochen nach vollständiger Regulierung die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Pferdehaftpflichtversicherung.
zum Pferdehaftpflicht Versicherungsvergleich >
Weitere Info´s zum Thema Pferdehaftpflicht
Unterseiten zum Thema:
Verwandte Themen:
Das Themengebiet Pferdehaftpflicht Schaden gehört zum Bereich Tierversicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.