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Private Krankenversicherung Basistarif

Interessierte für den private Krankenversicherung Basistarif müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Private Krankenversicherung Basistarif
Der private Krankenversicherung Basistarif bietet älteren Versicherten eine günstige Alternative.

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Private Krankenversicherung Basistarif FAQ

Seit Januar 2009 muss die private Krankenversicherung den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif verschiedenen Personen zugänglich machen.

Diesen private Krankenversicherung Basistarif können künftig alle über 55 Jahre alten Personen wählen, es sei denn, Sie erfüllen die u. g. Voraussetzungen, wenn Sie noch nicht das entsprechende Alter haben.

Voraussetzungen für den PKV Basistarif

Voraussetzung für den Einstieg in den Basistarif sind:

  • für Versicherte, die vor 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind, mit Vollendung des 55. Lebensjahres oder wenn Sie eine gesetzliche Rente bzw. Ruhegehalt beziehen oder laut Sozialrecht hilfebedürftig sind
  • Versicherte, die seit Ende 2008 freiwilliges Mitglied der GKV werden
  • in Deutschland wohnhafte Personen, die weder gesetzlich versichert sind, keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen oder Sozialhilfe erhalten
  • Beihilfeberechtigte, als ergänzenden Versicherungsschutz
  • PKV Versicherte mit Versicherungseintritt nach Januar 2009, wohnhaft in Deutschland


Mit dem PKV Basistarif ist eine kostengünstige Versicherungsmöglichkeit auch für Rentner über die private Krankenversicherung gewährleistet. Die Leistungen im Basistarif entsprechen in wesentlichen Bestandteilen denen der gesetzlichen Krankenkasse und gehen teilweise auch darüber hinaus.
Die Prämie im PKV-Basistarif darf nicht mehr als der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen kosten und Vorerkrankungen führen im private Krankenversicherung Basistarif nicht zu Risikozuschlägen.

Möchten Sie innerhalb der selben Gesellschaft einen Tarifwechsel zum Basistarif vornehmen, können die Altersrückstellungen ohne Verluste mitgenommen werden, was bei einem Tarifwechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft nicht der Fall ist.

Höchstbeitrag im PKV Basistarif

2015 liegt der Höchstbeitrag im private Krankenversicherung Basistarif bei 639,38 €/Person.
Mitversicherte Kinder und Jugendliche müssen einen eigenen Beitrag entrichten in Höhe von ca. 250 Euro.
Bei Hilfebedürftigen ist eine Reduzierung des Beitrags um die Hälfte möglich. Falls die Reduzierung nicht ausreichend ist, um den Beitrag weiterhin aufzubrigen, kann sich der Grundsicherungsträger am Beitrag finanziell beteiligen.

Basistarif mit Selbstbeteiligung

Entscheidet man sich im Basistarif für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, um den Beitrag zu senken, gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren für die SB als vereinbart, es sei denn der Beitrag sinkt durch die Vereinbarung der SB nicht in einem angemessenen Verhältnis.

Basistarif oder Standardtarif?

Als über 55-jähriger und langjährig Versicherter hat man in der PKV die Wahl zwischen dem Basistarif und dem Standardtarif.
Der Standardtarif ist dann zwar die günstigere Variante, bietet jedoch in einigen Bereichen schlechtere Leistungen, als der Basistarif.
Ebenso wie im Basistarif kann ein Wechsel in den Standardtarif weder verweigert noch mit einem Risikozuschlag belegt werden.


Voraussetzungen für den Wechsel in den Standardtarif:

  • Eintritt in die PKV vor 01.01.2009, bis dato eine mind. 10jährige Vertragslaufzeit vorweisen können und…
  • mind. 65 Jahre alt – oder
  • mind. 55 Jahre alt und Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze – oder
  • Bezug von Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Standardtarif Leistungen

Der Standardtarif bietet vergleichbare Leistungen, wie die gesetzliche Krankenversicherung, mit Ausnahme der Fach- und Privatärzten, die immer noch direkt aufgesucht werden dürfen, ohne vorher den Hausarzt konsultieren zu müssen.
Dafür sind jedoch andere Leistungen z. T. sogar schlechter wie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder die des Basistarifs.
Dies betrifft u. a.: Kuren, Haushaltshilfe, Krankentagegeld, Heil- und Hilfsmitteln, Psychotherapie, Reha und Pallitativ Versorgung.

Im Gegensatz zum Basistarif, der mit Zusatzversicherungen aufgepeppt werden kann, ist dies im Standardtarif nicht möglich.

Beitragszahlung im Standardtarif

Zwar liegt dem Standardtarif für die Beitragszahlung auch der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde, allerdings können bisherige Altersrückstellungen voll darauf angerechnet werden und den Beitrag letztendlich deutlich reduzieren. Eine endgültige Aussage zum Zahlbeitrag, kann daher nur Ihre bisherige private Krankenversicherung treffen.

Vom Standardtarif kann auch in den Basistarif gewechselt werden.



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Kurzvideo: zur Krankenversicherung als Entscheidungshilfe (2.39 min)





 

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