Nicht alle Rechtsstreitigkeiten können über eine
Rechtsschutzversicherung versichert werden. Ohne diese Ausschlüsse wäre die Rechtsschutzversicherung für viele ganz schnell nicht mehr bezahlbar.
Diese allgemeinen Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse sind am Markt üblich und können auch nicht in irgend einer Form zusätzlich eingeschlossen werden.
Allgemeine Ausschlüsse beim Rechtsschutz
- Krieg, Aufruhr oder Streik
- Nuklear- und genetische Schäden
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen
Gerichtshöfen
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus, muss der Kunde
alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).