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Reiserücktrittsversicherung ERV

Reiserücktrittsversicherung im Vergleich und Test, Produkthighlights und Bestimmungen zur Reiserücktrittsversicherung.

Reiserücktrittsversicherung ERV

Alle notwendigen Reiseversicherungen, erhalten Sie als Top Produkt von der Europäischen Reiseversicherung.

Reiserücktrittsversicherung ERV >


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Reiserücktrittsversicherung ERV

Die Europäische Reiseversicherung AG (ERV) ist seit Jahren der Spezialist auf dem Gebiet der Reiseversicherungen. Je nach Bedarf bietet das Unternehmen unterschiedliche Reiserücktrittsversicherungen an. Egal ob für Studenten, Schüler, Familien, Geschäftsreisende oder Privatpersonen – mit der Reiserücktrittsversicherung Europäische ist der Reisende finanziell ideal vor Reiserücktritt geschützt. Die Europäische Reiseversicherung gehört zum Konzern der ERGO Versicherung.

Übernahme der Stornogebühren und vieles mehr

Privat- und Geschäftsreisende können die Reiserücktrittsversicherung ERV entweder für eine einzelne Reise oder aber auch für alle Reisen eines Jahres vereinbaren. Neben den vertraglich geschuldeten Stornogebühren erstattet die Reiserücktrittsversicherung Europäische auch etwaige Kosten einer Umbuchung. Die Übernahme der Umbuchungskosten erfolgt bis zur Höhe der Stornokosten, welche bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären. Daneben springt die Reiserücktrittsversicherung ERV auch im Falle eines verspäteten Reiseantritts ein. Können Sie etwa die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht fristgerecht antreten, werden Ihnen sämtliche nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise sowie nicht genutzte Reiseleistungen erstattet, abzüglich Hinreisekosten. Als Reiseleistungen gelten hierbei etwa die Buchung einer Bahnfahrt, eines Transporters oder Bustransfers zum Urlaubsort und zurück.


Reiserücktrittsversicherung Europäische greift in vielen Fällen

Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung ERV werden dann erbracht, wenn Sie Ihre Reise aus einem der nachfolgend genannten Gründe nicht, oder nur verspätet, antreten können:

  • Verschlechterung einer Vorerkrankung sowie unerwartete schwere Ersterkrankung, sofern hierzu keine ärztliche Behandlung in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung Europäische erfolgte
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit für mindestens 3 Monate. Der regelmäßige monatliche Bruttolohn muss sich hierbei um mindestens 35% verringern.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschl. Arbeitsplatzwechsel
  • Schaden am Eigentum (z.B. Immobilie) durch ein Elementarereignis, Wasserrohrbruch oder Feuer. Elementarereignisse sind Erdrutsch, Erbeben, Vulkanausbruch, Lawinen, Überschwemmung, Hochwasser, Blitzschlag, Hagel, Sturm und Explosion
  • Schwangerschaft
  • unerwarteter Termin zur Organ- oder Gewebespende
  • Tod
  • Schwere Unfallverletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an Schule oder Universität. Der Termin für die Wiederholungsprüfung darf nicht bereits vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ERV bekannt sein
  • bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Reiseantritt (z.B. aufgrund Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse oder aufgrund eines Schulwechsels)


Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung Europäische immer in Höhe der Versicherungssumme, die wiederum dem versicherten Reisepreis entspricht. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Preis der Reiserücktrittsversicherung ERV zusätzlich reduziert werden.

Mitversicherte Personen

Neben Ihnen als Versicherungsnehmer sind insbesondere auch Risikopersonen im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung Europäische abgesichert. Zu den Risikopersonen zählen:

  1. Ihre Angehörigen (etwa Lebens- bzw. Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder, Eltern, Großeltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Schwäger, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten, Enkel und Geschwister)
  2. Betreuungspersonen (sind diejenigen, die z.B. mitreisende pflegebedürftige oder minderjährige Kinder betreuen wie etwa Au-Pair)
  3. Mitreisende sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen. Dies gilt nur, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei zusätzliche mitreisende minderjährige Kinder verreisen

Reiserücktrittsversicherung Vergleich deckt beste Tarife auf

Um den Leistungsumfang sowie Preis der Reiserücktrittsversicherung ERV abschätzen zu können, sollte stets ein Reiserücktrittsversicherung Vergleich vorgenommen werden. Denn anhand einer Reiserücktrittsversicherung Vergleich lassen sich die Inhalte der einzelnen Tarife ausführlich einander gegenüberstellen. Nicht selten ergibt sich im Rahmen eines Reiserücktrittsversicherung Vergleich ein hohes Einsparpotential. Der Reiserücktrittsversicherung Vergleich kann unverbindlich und kostenlos vorgenommen werden. Zudem ist der Reiserücktrittsversicherung Vergleich stets anbieterunabhängig. Dabei genügt in der Regel bereits die Angabe von Personenzahl, Reisekosten und Reisedaten.

ERV Reiserücktrittsversicherung Vergleich

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